Pfefferminzia: Wie werden die Erträge aus Fondsanlagen in Versicherungsprodukten aktuell vom Finanzamt behandelt?
Claudia Schäfer: Momentan gilt das Transparenzprinzip. Das bedeutet, dass die Erträge beim Anleger oder Versicherungsnehmer besteuert werden und nicht beim Fonds. Zudem sichert das Halbeinkünfteverfahren eine steuerliche Begünstigung. Wer seinen privaten Versicherungsvertrag mindestens zwölf Jahre hält und bei Auszahlung 62 Jahre alt ist, versteuert lediglich die Hälfte der Erträge aus Fonds. Zudem gibt es keine laufende Besteuerung der Erträge bei Anlagen im Versicherungsmantel.
Welche Änderungen werden sich durch das im Jahr 2018 eintretende Investmentsteuergesetz ergeben?
Künftig verlagert sich die Besteuerung auf den Fonds selbst. Für inländische Dividenden gilt dann die Quellensteuer. Dies bedeutet, dass die Gesellschaft direkt 15 Prozent einbehält und an das Finanzamt abführt. Handelt es sich um inländische Immobilienerträge werden sie ebenfalls zunächst auf der Fondsebene fällig, die dieser direkt an das Finanzamt zahlt. Darum sprechen manche von dem Risiko einer Doppelbesteuerung, weil Kapitalerträge grundsätzlich jetzt auch auf Fondsebene besteuert werden. .Der Gesetzgeber bietet aber verschiedene Möglichkeiten dies zu vermeiden.
Welche Möglichkeiten wären das?
Für Anleger mit einem Rürup- oder Riestervertrag gilt, dass sie von dieser Steuer entweder pauschal freigestellt sind oder diese durch den Fond erstattet bekommen.
Private Anleger mit einem Versicherungsvertrag der so genannten 3. Schicht bekommen bei Rückkauf oder Fälligkeit eine steuerliche Freistellung von 15 Prozent der Investmenterträge, die nach dem 1. Januar 2018 angefallen sind – daraus kann sich unter Umständen sogar eine höhere Steuerentlastung für den Versicherten ergeben als in den Fonds an steuerlicher Vorbelastung entstanden ist.
Wie reagieren die Anbieter darauf?
Manche Gesellschaften arbeiten daran, separate Fonds nur für steuerbegünstigte Anleger anzubieten, zum Beispiel für Riester- oder Rürupverträge, und diese entsprechend beim Finanzamt anzumelden. Andere, so wie Standard Life Investments, streben ein Erstattungsverfahren an. Dabei wird die Anzahl zum Beispiel von Sparern der Riester- oder Rürup-Renten dem Finanzamt gemeldet, um die steuerlichen Vorteile von Beginn an geltend zu machen. Es kann auch gar nicht im Interesse des Gesetzgebers sein, Verträge mit Steuervorteilen dauerhaft mit höheren Steuern zu belasten. Das würde ja den staatlich unterstützten Produkten für eine eigenverantwortliche Altersvorsorge unabhängig von der gesetzlichen Rentenversicherung widersprechen.
Manche Steuerfachleute befürchten durch dieses Gesetz ein Aus für die Kapital-Lebensversicherung. Wie beurteilen Sie die Situation?
Von einem Aus kann keine Rede sein! Die drei Schichten zur Vermögensbildung für die Altersvorsorge werden nach wie vor durch Freistellungen steuerlich begünstigt. Es empfiehlt sich für die Kunden allerdings, gemeinsam mit ihrem Finanzdienstleister, die vorhandenen Verträge zu prüfen. Handelt es sich um Direktinvestments oder Versicherungen? Welche Fonds sind enthalten und fallen durch diese überhaupt inländische Erträge an? Gehört der Kunde zur Gruppe der steuerbegünstigten Anleger?
Welche Folgen hat die Änderung für die Berater?
Der Kunde wird vermutlich wissen wollen, wie hoch seine voraussichtliche Steuerlast wäre. Handelt es sich um 2.000 Euro oder um ein paar Cent? In dieser Frage sind zudem die Produktanbieter gefordert, den Maklern diverse Beispielrechnungen zur Verfügung zu stellen. Wir bei Standard Life erarbeiten aktuell solche Dokumente, um die Gespräche mit dem Kunden praxisnah zu unterstützen.
Worauf müssen sie bei der Beratung jetzt achten?
Zusätzlich zum Ausloten hinsichtlich der Risikoneigung eines Kunden stellt sich jetzt die Frage, ob der Kunde bereit ist, in gewissen Fällen zumindest temporär eine höhere Steuerbelastung in Kauf zu nehmen, zum Beispiel wenn der Fonds eine außerordentlich gute Rendite bietet. Die höhere Steuerbelastung fällt bei Direktinvestments erst einmal an, wenn er in inländische Fonds investiert, es sei denn, es handelt sich um einen Fonds ausschließlich für steuerbegünstigte Anleger Möchte er das nicht, bleiben ihm bestimmte Fonds verwehrt. Für Rürup- oder Riesterverträge, die in Fonds investieren, die das Erstattungsverfahren anbieten, ist die steuerliche Belastung nur temporär. Dies gilt ebenso für private Versicherungsverträge der 3. Schicht – durch die Freistellung von 15 Prozent der Erträge aus Investmentfonds wird die steuerliche Vorbelastung wieder neutralisiert.
Was können Finanzdienstleister ihren durch Presseberichte eventuell verunsicherten Kunden raten?
Ein hektisches Auflösen von Verträgen wäre jetzt total falsch. Panik ist kein guter Berater bei Finanzangelegenheiten. Darum sollte ein Makler gemeinsam mit dem Kunden in Ruhe das Portfolio prüfen, und gegebenenfalls einen Steuerberater hinzuziehen. Die langfristigen Anlagen im Versicherungsmantel sind in einer Vielzahl von Fällen nach wie vor durch das Halbeinkünfteverfahren steuerlich günstiger als die Direktanlage. Da gilt es jedoch immer wieder den Kunden darauf hinzuweisen, dass die Vorteile nur gewährt werden, wenn die bereits genannten Voraussetzungen erfüllt werden.