Das berichtet die Sächsische Zeitung auf Basis eines Schreibens des Finanzministeriums. Im Koalitionsvertrag steht da, dass „die Ost-West-Rentenangleichung keine prioritäre Maßnahme ist. Daher ist die Gegenfinanzierung der Angleichung unmittelbar, vollständig und dauerhaft im gleichen Politikbereich, also der gesetzlichen Rentenversicherung, sicherzustellen.“
Die Bundessozialministerin Andrea Nahles SPD wollte die Angleichung von Ost- und West-Renten in zwei Etappen durchführen (wir berichteten).
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