Es ist vollbracht. Die staatlich geförderte Altersvorsorge ist reformiert. Doch für Millionen Sparer stellt sich nun die wohl wichtigste Frage: Was sollen sie mit ihren alten Riester-Verträgen anstellen?

Das ist gar nicht so leicht zu beantworten. Denn schon rein technisch betrachtet gibt es mindestens fünf Möglichkeiten, nun vorzugehen.

Alt oder neu? Wie die Förderquoten im Vergleich aussehen, haben wir Ihnen in unserem neuen eMagazin „Steuern + Förderung“ zusammengefasst! Kostenfrei nach Anmeldung!

#1 Riester-Vertrag unverändert weiterlaufen lassen

Hier kann erstmal nicht viel anbrennen. Riester-Verträge, die schon bestehen oder noch in diesem Jahr abgeschlossen werden, sind geschützt. Man kann sie mit der bisherigen Förderung und den bestehenden Konditionen weiterlaufen lassen. Der Vorteil ist: Es läuft nichts weg, ins neue Förderregime wechseln kann man später immer noch.

#2 Riester-Vertrag auf neue Förderung umstellen

Wer seinen Vertrag behalten, aber die neue Förderung bekommen möchte, kann das jederzeit bewerkstelligen. Er muss das Vorhaben einfach gegenüber seinem Anbieter erklären, dann läuft der Vertrag unter unveränderten Konditionen, aber mit neuer Förderung weiter.

#3 Riester beitragsfrei stellen und neuen Vertrag eröffnen

Kunden können ihren Riester-Vertrag jederzeit ruhen lassen. Sobald sie einen neuen Vertrag nach dem neuen Förderregime eröffnen (zum Beispiel ein Altersvorsorgedepot), scheiden sie aus der alten Förderung aus. Es gibt somit keine klassische Riester-Förderung mehr, der Bestandsschutz endet. Es ist aber auch nichts zurückzuzahlen.

Mitte Mai haben wir ausführlich über das Thema Altersvorsorgereform mit fünf Experten in einem Roundtable besprochen. Mit klaren Handlungsanweisungen für Makler. Sie waren nicht dabei? Kein Problem! Hier geht es zur Aufzeichnung!

#4 Riester-Kapital in neuen Vertrag übertragen

Es ist möglich, aus einem alten Riester-Vertrag in einen Vertrag mit neuer Förderung zu wechseln und das gesamte Guthaben zu übertragen. An den Staat zurückzuzahlen ist dann nichts. Es können allerdings Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen.

#5 Nicht zu empfehlen: Einfach kündigen

Was man besser lassen sollte, ist, den Riester-Vertrag zu kündigen, ohne einen neuen Vertrag am Start zu haben. Denn dann sind sämtliche Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen.

Für alle anderen Varianten gilt: Es kommt drauf an, welche sich am besten rechnet. Schließlich spielen die Faktoren Einkommen, Familienstand, Kinder, restliche Laufzeit, Garantien und Anlagerisiken mit hinein.

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So sollte sich zum Beispiel ein 58-Jähriger gut überlegen, ob er seinen Vertrag mit Garantie gegen ein Altersvorsorgedepot mit reinen Aktienfonds tauscht. Wer schon zwei Betriebsrenten und eine private Rentenversicherung hat, kann eher auf den Auszahlplan wechseln als jemand mit ausschließlich der gesetzlichen Rente. Denn der sollte vielleicht doch lieber die lebenslange Rente wählen.

Es ist ein Spiel der vielen Faktoren, weshalb sich Kunden unbedingt beraten lassen sollten. Inzwischen gibt es die ersten Rechner, über die sich vieles vergleichen lässt. Einen davon hat das Institut für Vorsorge und Finanzplanung am Start. Es rechnete für drei Kundentypen auch schon aus, wie sich alte und neue Förderung verhalten. Die Ergebnisse sprechen nicht für alle Kunden. Aber sie vermitteln zumindest einen Eindruck.

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