1.656 Sanktionen und Maßnahmen haben die nationalen Aufsichtsbehörden 2024 gegen Versicherungsvermittler verhängt. Das meldet die europäische Versicherungsaufsicht Eiopa (neuere Daten liegen noch nicht vor). Damit bleibt das Niveau zwar unter früheren Spitzenwerten (2021 waren es 5.151 Sanktionen). Aber die Werte zeigen im Vergleich zu 2023 nach oben, da waren es 1.510.

Grund für die Sanktionen sind Verstöße gegen die Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD (Insurance Distribution Directive). Mehr dazu weiter unten.

Die häufigste Maßnahme der nationalen Aufsichtsbehörden war dabei der Entzug oder die Rücknahme der Vermittlerlizenz. In 51 Prozent der Fälle verhängten sie diese Sanktion. 2024 entsprach das 844 Fällen, 2023 waren es 712. Diese Maßnahme stellt den schärfsten Eingriff dar, da sie Vermittlern die weitere Tätigkeit untersagt.

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Daneben kommen unter anderem Geldbußen (2024: 318 Fälle) oder Unterlassungsanordnungen (2024: 264 Fälle) zum Einsatz. In der Summe erreichten die von Mitgliedstaaten verhängten Geldstrafen für 2024 eine Höhe von 1.576.967 Euro – das ist die höchste Summe seit 2018. Auf Deutschland entfielen 63.859 Euro.

In 24 Mitgliedstaaten wurden IDD-Sanktionen verhängt. Die übrigen 6 Mitgliedstaaten Island, Luxemburg, Litauen, Slowakei, Spanien und Schweden hatten offenbar nichts an ihren Vermittlern zu beanstanden.

Deutschland fällt im europäischen Vergleich durch eine hohe Zahl an Lizenzverlusten auf. Für 2024 weist die Statistik 495 derartige Fälle aus, kein anderes Land kommt an diesen Wert heran. 218-mal kam es hierzulande zu Geldbußen und 97-mal zu anderen Sanktionen.

Die Aufsicht ging in Deutschland ausschließlich wegen Verstößen gegen Kapitel IV IDD (Organisatorische Anforderungen) gegen die Vermittler vor. Dazu gehören etwa die Weiterbildungspflicht von 15 Stunden pro Jahr, der Abschluss einer Berufshaftpflicht in ausreichender Höhe oder der Besitz eines guten Leumunds (der Vermittler darf also beispielsweise nicht wegen schwerwiegender Straftaten in den Bereichen Eigentums- oder Finanzkriminalität ins Strafregister eingetragen sein oder pleitegegangen sein).

 

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