Von 0,9 auf 0,25 Prozent

Aktuare wollen Garantiezins drastisch herunterfahren

Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) empfiehlt dem Bundesfinanzministerium, den Höchstrechnungszins deutlich zu senken. Auf Neuverträge soll es ab 2022 dann nur noch 0,25 statt bisher 0,9 Prozent Zins geben. Auch für das Ende der 100-prozentigen Beitragsgarantie sprechen sich die Versicherungsmathematiker aus.
© Stuttgarter
Guido Bader ist Vorstandsvorsitzender der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV).

Die Versicherungsmathematiker der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) sprechen sich für eine deutliche Senkung des Garantiezinses in der Lebensversicherung von 0,9 auf 0,25 Prozent ab Januar 2022 aus. Grund dafür ist das 2020 erneut gesunkene Zinsniveau und die „hohe Unsicherheit der weiteren Kapitalmarktentwicklung“, heißt es in einer Pressemitteilung zum Thema. Seit 2017 liegt der Höchstrechnungszins bei 0,9 Prozent.

„Der Höchstrechnungszins ist unverändert ein wichtiges Instrument zur Sicherstellung der dauernden Erfüllbarkeit der handelsrechtlichen Zinsverpflichtungen. Für die Unternehmen und ihre Verantwortlichen Aktuare ist diese politische Vorgabe die entscheidende Richtschnur für die unternehmensspezifische Festlegung des jeweiligen Garantie- und Rechnungszinses“, sagt der DAV-Vorstandsvorsitzende, Guido Bader.

Gleichzeitig schlagen die Versicherungsmathematiker vor, den 100-prozentigen Beitragserhalt bei der Riester-Rente und in der betrieblichen Altersversorgung zu kippen. „Denn Produkte mit einer 100-Prozent-Beitragsgarantie sind in der heutigen Negativzinswelt aktuariell nicht mehr sinnvoll. Sie verengen die Spielräume für eine Kapitalanlage im Sinne der Versicherten“, so Bader weiter.

Die Aktuare appellieren an die Politik, die Entscheidung über den Rechnungszins „unbedingt bereits im Laufe des 1. Quartals 2021“ zu treffen, damit eine geordnete Umsetzung zum Jahreswechsel 2021/2022 erfolgen könne. „Denn diese tiefgreifenden Veränderungen erfordern eine Neukalkulation der gesamten Produktpalette. In der Vergangenheit haben die Unternehmen allein für die Umstellung des Höchstrechnungszinses je nach Größe und Produktbreite 1.000 bis 5.000 Personentage investieren müssen“, erklärt Bader die notwendige Vorlaufzeit.

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Autorin

Karen

Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

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