Vorwurf der Falschberatung

Nur eine saubere Beratungsdokumentation schützt Makler vor Gericht

Wollen sich Makler vor dem Vorwurf der Falschberatung schützen, müssen sie ihre Beratungsleistung detailliert dokumentieren. Andernfalls haben sie vor Gericht keine Chance, heißt es in einem aktuellen Urteil.
© Getty Images

Vor dem OLG Saarbrücken (Aktenzeichen 5 U 64/13) musste sich ein Versicherungsmakler dagegen wehren, seinen Kunden nicht ausreichend über Nachteile eines Versicherungsvertrags aufgeklärt zu haben.

Der Streitpunkt: Der Makler hatte einem Kunden eine Rürup-Rente vermittelt. Allerdings konnte er nicht nachweisen, dass er diesen darauf hingewiesen hatte, dass das Kapital nicht jederzeit verfügbar sei.

Der Kunde hatte geklagt. Das Gericht gab ihm Recht.

Die Begründung: Gibt es in der Beratungsdokumentation keine Hinweise darauf, dass der Makler über die Nachteile aufgeklärt hat, so ist davon auszugehen, dass es an der Beratung gemangelt habe. Der Verweis auf die Versicherungsbedingungen allein reiche nicht aus.

 

Mehr zum Thema

Urteil: Unfallversicherung muss auch Unvernunft abdecken

Wenn ein Motorradfahrer lieber die kurvenreiche, aber längere Strecke wählt, zählt das trotzdem mit zum…

Was Filmautos an KFZ-Versicherung kosten würden

Wie teuer wäre eine KFZ-Versicherung für Filmautos? Eine schöne Frage, der sich die Analysten von…

Christian Chlupka wird Maklerberater bei Aruna

Der Maklerpool Aruna baut sein Vertriebsteam aus: Christian Chlupka (36) ist als Maklerberater neu eingestiegen.…

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert