Jawed Barna ist Vorstand Distribution & Partnerships der Zurich Gruppe. © Zurich
  • Von Oliver Lepold
  • 08.07.2019 um 16:59
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 02:30 Min

E-Tretroller – kurz E-Scooter – sind in aller Munde und seit kurzem offiziell zugelassen. Jawed Barna, Vorstand Distribution & Partnerships der Zurich Gruppe, erläutert im Interview mit Pfefferminzia, wie der Versicherer mit den Herausforderungen des neuen Marktes für Elektrokleinstfahrzeuge umgeht.

Pfefferminzia: Seit 15. Juni 2019 gilt die „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr“. Wie beurteilen Sie die Vorgaben des Gesetzgebers für die Betriebserlaubnis der E-Tretroller, auch als E-Scooter geläufig?

Jawed Barna: Deutschland hat sich sehr viel Zeit bei der Freigabe der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung gelassen. Sicherlich wollte man aus den Erfahrungen der europäischen Nachbarn lernen, wo die Praxis gezeigt hat, dass eine zu lockere Handhabe mit E-Scootern zu Einschränkungen und Unverständnis führt. Mit den Voraussetzungen, die ein Hersteller in Deutschland erbringen muss, um eine allgemeine Betriebserlaubnis zu erhalten, möchte man vermeiden, dass die E-Scooter wie Einweggeräte genutzt werden und so auch berechtigt an der Sicherheit dieser Geräte für Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer zweifeln lässt. Da wir hier über Kraftfahrzeuge sprechen, hat die Sicherheit oberste Priorität – das können wir als Versicherer nur begrüßen.

E-Scooter benötigen eine eigenständige Haftpflichtversicherung. Wie ist die Assekuranz auf dieses neue Geschäftsfeld vorbereitet? Gibt es große Unterschiede bei den Versicherungsprodukten?

Beim Haftpflichtschutz ist das Angebot sehr einheitlich. Hier gibt es lediglich preisliche Unterschiede. Die meisten Versicherer bieten dem Kunden einen Teilkaskoschutz. Wir versichern darüber hinaus noch Vandalismus-, Fall- und Sturzschäden am Gerät, denn statistisch gesehen, passieren die häufigsten Unfälle während der ersten sieben Fahrten mit dem E-Scooter. Ein weiteres Risiko, welches nicht unterschätzt werden sollte, sind Schäden am Akku, wie Feuchtigkeits- und Elektronikschäden und die Tiefentladung des Akkus, die bei uns ebenfalls versichert sind.

Zurich hatte bereits vor dem Erlass der Verordnung seit Mitte März deutschlandweit vom Kraftfahrtbundesamt exklusiv eine sogenannte Vorgriffsregelung für zwei E-Scooter-Modelle auf dem Markt. Welche Versicherungsfälle gab es bisher?

Deutschlandweit sind bereits über tausende Fahrzeuge mit Zurich Haftpflicht-Schutz unterwegs. Bisher traten kaum nennenswerte Versicherungsfälle auf.

Worauf sollten Kunden achten, wenn sie sich ein Elektrokleinstfahrzeug zulegen möchten?

Das wohl wichtigste Kaufargument ist die Allgemeine Betriebserlaubnis, mit der ein E-Scooter auf deutschen Straßen fahren darf. Da wir hier von Kraftfahrzeugen reden, raten wir, abgesehen von der Pflichtversicherung für das Gerät, auch für sich persönlich vorzusorgen – zum Beispiel in Form einer Unfallversicherung.

autorAutor
Oliver

Oliver Lepold

Oliver Lepold ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und freier Journalist für Themen rund um Finanzberatung und Vermögensverwaltung. Er schreibt regelmäßig für Pfefferminzia und andere Versicherungs- und Kapitalanlage-Medien.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort