- Von Juliana Demski
- 15.02.2022 um 18:46
Eine Auslandsreisekrankenversicherung soll Urlauber vor hohen Behandlungskosten im Urlaub bewahren. Doch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) warnt: „Nicht alle Anbieter zahlen ohne wenn und aber, wenn Reisende sich in Hochrisikogebieten aufhalten.“ Manche Versicherer leisteten grundsätzlich nicht, andere wiederum nur nicht bei Corona-Erkrankungen. Worauf in der aktuellen Situation zu achten ist, haben die Verbraucherschützer in drei Tipps zusammengefasst.
Das sollten Versicherte bei einer Auslandskrankenversicherung beachten
Diese Reiseversicherungen gehören zu Pandemiezeiten ins Gepäck
Versicherungsbedingungen prüfen
Wer schon eine Auslandsreisekrankenversicherung habe, sollte sich die bestehenden Bedingungen anschauen, schreibt die Verbraucherzentrale NRW. Versicherte könnten die entsprechende Klausel in der Regel in den Versicherungsbedingungen unter der Überschrift „Wann leisten wir nicht“ oder „Allgemeine Ausschlüsse“ oder Ähnlichem finden. Heiße es dort zum Beispiel „Nicht versichert sind Reisen in Länder, für die die Regierung deines Wohnsitzlandes eine Reisewarnung ausgesprochen hat“, sei keinerlei Versicherungsschutz vorhanden, wenn der Kunde im Urlaubsland erkranke – unabhängig davon, um welche Erkrankung oder Verletzung es gehe. „Manche Versicherer unterscheiden auch zwischen einer Covid-19-bedingten Reisewarnung und einer Reisewarnung aus anderweitigen Gründen“, ergänzen die Verbraucherschützer.
Nachträglich erweitern – wenn möglich
„Teilweise sehen ältere Versicherungsverträge Ausschlüsse bei Pandemien oder bei Reisewarnungen vor, jüngere Verträge beim gleichen Versicherer mitunter nicht“, schreiben die Verbraucherschützer. In diesem Fall lohne sich eine Rücksprache beim Versicherer, ob nicht der alte Tarif auf neuere Bedingungen umgestellt werden könne.
Wann eine neue Police sinnvoll ist
Sofern schon eine Auslandskrankenversicherung besteht – häufig zum Beispiel ist das über eine Kreditkarte der Fall – sollte der Versicherte in den Augen der Verbraucherschützer prüfen, ob wichtige Kernleistungen enthalten sind. Falls nicht, sei der Abschluss einer weiteren Versicherung anzuraten. Eine Doppelversicherung schade zwar nicht, müsse aber im Versicherungsfall angegeben werden.
„Grundsätzlich ist für alle gesetzlich Versicherten der Abschluss sowohl bei Reisen innerhalb der EU als auch für außereuropäische Reisen dringend anzuraten. Aber auch für alle privat Krankenversicherten gilt, dass die PKV-Tarife nicht immer sämtliche Kosten im Ausland abdecken. Insbesondere der Rücktransport nach Deutschland ist häufig nicht versichert“, so die Experten.
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