Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat lange für die Grundrente geworben. Doch das Projekt stößt nicht überall auf Zustimmung. © picture alliance/dpa | Christoph Soeder
  • Von Achim Nixdorf
  • 19.11.2020 um 16:41
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Das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) stellt der Politik bei der Umsetzung der Grundrente ein schlechtes Zeugnis aus. Die damit verbundenen enormen Kosten gingen zu Lasten der Beitrags- und Steuerzahler.

Scharfe Kritik übt das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) an der geplanten Einführung der Grundrente zum 1. Januar 2021. Sprecher Klaus Morgenstern moniert vor allem die „enormen Kosten, die bei der Deutschen Rentenversicherung für die Berechnung der Grundrente für Geringverdiener anfielen. Dadurch werde ein „monströses Verfahren“ in Gang gesetzt, dessen hohe Kosten nun die Beitrags- und Steuerzahler schultern müssten.

Im Schnitt 75 Euro mehr Rente

Nach Angaben des DIA betragen die Verwaltungskosten im Einführungsjahr der Grundrente 24 Prozent der Rentenleistung. Im Durchschnitt erhielten die Anspruchsberechtigten einen Zuschlag von 75 Euro im Monat. Für die Einzelfallprüfungen und die individuellen Berechnungen fielen rechnerisch 18 Euro pro Grundrentenempfänger an.

Selbst in den Folgejahren, wenn der Grundrentenanspruch ermittelt sei und die Zuschläge laufend ausgezahlt würden, beliefen sich die Verwaltungskosten noch auf 13 Prozent, was deutlich über der üblichen Verwaltungskostenquote der Rentenversicherung von 1,3 Prozent liege.

„Das ist schizophren”

„Die Verantwortung dafür tragen das federführende Bundesarbeitsministerium und der Gesetzgeber. Sie haben trotz einfacherer Alternativen der Rentenversicherung ein extrem aufwändiges Verfahren aufgebürdet“, betont Klaus Morgenstern. „Einerseits klagen Politiker seit Jahren schon über zu hohe Kosten in der privaten Altersvorsorge. Im Koalitionsvertrag haben sie die Entwicklung eines kostengünstigen Standardproduktes als Ziel festgehalten. Andererseits wird ein Zuschlag in der Gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt, dessen Verwaltungskosten im Einführungsjahr ein Viertel der Leistungen ausmachen. Das ist schizophren.“

An Warnungen aus den Reihen der Rentenversicherung und von Experten habe es nicht gemangelt. Einfachere Alternativen wie zum Beispiel eine Verwaltungskooperation mit den Grundsicherungsämtern und eine Aufstockung über das System der Grundsicherung im Alter sei jedoch politisch nicht opportun gewesen.

Das Gesetz zur Grundrente wurde im Juli 2020 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Die Grundrente sieht in der gesetzlichen Renten­versicherung einen individuellen Zuschlag für langjährig Versicherte mit unterdurchschnitt­lichen Einkommen sowie einen Freibetrag bei der Grundsicherung und beim Wohngeld vor. Sie ist keine eigenständige Leistung, sondern Bestandteil der Rente. Die Prüfung und Auszahlung erfolgt automatisch. Ein Antrag ist nicht erforderlich.

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Achim

Achim Nixdorf

Achim Nixdorf ist seit April 2019 Content- und Projekt-Manager bei Pfefferminzia. Davor arbeitete er als Tageszeitungs- und Zeitschriftenredakteur mit dem Fokus auf Verbraucher- und Ratgeberthemen.

kommentare
Frank
Vor 3 Jahren

Bei der Rente, bei Harz vier, bei der Grundsicherung bzw. bei allen Verwaltungsakten wo man Geld bekommt ist ein Antrag notwendig. Warum erfolgt die Auszahlung der Grund Rente … Respekt Rente ohne Antrag.. wo es Geschenke gibt

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Frank
Vor 3 Jahren

Bei der Rente, bei Harz vier, bei der Grundsicherung bzw. bei allen Verwaltungsakten wo man Geld bekommt ist ein Antrag notwendig. Warum erfolgt die Auszahlung der Grund Rente … Respekt Rente ohne Antrag.. wo es Geschenke gibt

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