Das Wellblech fällt nicht weit vom Stamm: Ein Dach hat zwei Obstbäume weggeholzt. © Privat
  • Von Andreas Harms
  • 28.02.2022 um 15:16
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Es ist ein Fall aus der Praxis: Orkan Zeynep weht ein Blechdach fort und lässt es auf einen Gartenzaun und zwei Obstbäume in einem Schrebergarten krachen. Wir loten aus, welche Versicherung zahlt und welche nicht, und schildern das glückliche Ende der Situation.

Nein, das ist keine schöne Überraschung, die Bernd und Hertha Ornitz (Namen geändert) in ihrem Garten erleben. In der Nacht davor ist Orkan Zeynep durchs Land gefegt. Dabei hat er auf dem Holzhof nebenan ein Dach aus Wellblech gelöst und durch die Gegend gewirbelt. Jetzt liegt es im Schrebergarten der Ornitzes. Der Zaun und zwei Obstbäume sind platt. Ein Apfel und eine Sauerkirsche.

Anfragen bei Versicherern deuten an, dass der Fall von einigen Komponenten abhängt. Wobei die Sache mit dem Zaun noch einfach ist. Der gehört dem Holzhof. Und wenn dieser (idealerweise) eine Gebäudeversicherung hat, gilt die im Normalfall auch für den Zaun. Wichtig ist aber, dass auch Sturm und Hagel versichert sind. Die dafür mindestens nötige Windstärke 8 hatte Zeynep ja zweifelsohne locker erreicht.

Es ist ja nicht nur das Dach

Bei der von uns angefragten Ergo weist man zugleich auf die Folgeschäden hin. So heißt es in einer Mail:

Der Wiederaufbau des Gebäudedachs ist versichert. Durch das abgedeckte Dach wird Regenwasser in das Innere des Gebäudes gelangen. Die Schäden an der Betriebseinrichtung, Waren und Vorräten sind durch die Geschäftsversicherung (=gewerbliche Inhaltsversicherung) gedeckt.

Damit dürfte der Holzhof aus dem Schneider sein und der Zaun bald wieder dastehen. Aber was ist mit den Obstbäumen? Bei der Ergo heißt es dazu: „In diesem konkreten Fall wird der Obstbaum über die Versicherung des anderen Grundstücks ersetzt, sofern eine Versicherung besteht und der Leistungsumfang dies vorsieht.“ Hätten die Bäume hingegen dem Holzhof gehört, hätte die Ergo neue Setzlinge bis 5.000 Euro bezahlt. Das ist aber nicht der Fall.

Der Garten ist nicht versichert

Damit bleibt zu hoffen, dass Familie Ornitz ihren Garten versichert hat. Hat sie aber nicht. Denn es handelt sich um einen Schrebergarten am Rande der Stadt. Selbst wenn die Eheleute eine Wohngebäudeversicherung hätten, würde die nicht für einen räumlich getrennten Garten gelten. Und erst recht nicht für Bäume. So heißt es von der Huk: „Bäume sind weder versicherte Gebäudebestandteile noch mitversichertes Zubehör, mithin keine versicherten Sachen.“ Beheben könnte den Mangel der Zusatzbaustein „Wohngebäude Plus“. Dann wäre es versichert, die alten Bäume zu entsorgen und neue Setzlinge zu pflanzen. Aber eben auch nur, wenn der Garten an das versicherte Wohnhaus grenzt.

Seite 2: Wie man den Wert von Obstbäumen überschlagen kann

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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