Ein Mann bringt eine Schranktür aus einem überfluteten Haus: Wer im Ernstfall ausreichend abgesichert werden will, sollte auf die Formulierungen in den Vertragsbedingungen achten. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 28.11.2016 um 15:45
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Wer Opfer von Überschwemmungen wird, ist hoffentlich gut versichert. Bei Elementarversicherungen steckt der Teufel allerdings im Detail. Was Makler wissen sollten.

Es war kein guter Sommer. Die schweren Unwetter im Mai und Juni dieses Jahres haben Schäden von rund 1,2 Milliarden Euro verursacht. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mussten Versicherer für Schäden in Höhe von rund einer Milliarde Euro für überschwemmte Häuser, Gewerbe- und Industriebetriebe aufkommen. Bereits 2015 hatte die Branche einen Gesamtschaden in Höhe von 2 Milliarden Euro durch Naturgewalten verzeichnet.

Deutsche Hausbesitzer sind unterversichert

Doch viele Deutsche unterschätzen weiterhin die Elementarrisiken. Laut GDV haben in Deutschland nur rund 40 Prozent der Hausbesitzer einen Schutz gegen Elementarschäden durch Naturgewalten wie Überschwemmungen, Sturm oder Erdbeben. Der Umfang des Elementarschutzes unterscheidet sich jedoch von Versicherer zu Versicherer teilweise erheblich.

Während manche Anbieter aufgrund der immer häufiger auftretenden Starkregen und Überschwemmungen ihre Bedingungen angepasst haben, besteht bei einigen Versicherern Nachholbedarf. Makler sollten im Interesse ihrer Kunden genau hinschauen. Denn im Leistungsfall kommt es auf die Feinheiten der Formulierungen in den Vertragsbedingungen an.

Die Bedingungen mit der Lupe lesen

Dabei sollten Makler folgende Fragen beantworten: Was genau ist Starkregen? Wann sind „wesentliche Teile“ eines Grundstückes überschwemmt? Und was passiert, wenn die Überschwemmung auf Grundwasser zurückgeht und nicht auf Oberflächenwasser? Ist grobe Fahrlässigkeit seitens des Versicherten auch abgedeckt?

Bei der Generali etwa ist eine Überschwemmung laut Klauselbogen „eine Überflutung des Versicherungsgrundstücks durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge“. Schäden durch erdgebundenes Wasser wie Grundwasser sind somit nicht abgedeckt. Bei BGV, Axa und Ammerländer Versicherung sind Schäden durch Grundwasser versichert, wenn sie durch Witterungsniederschläge oder der Ausuferung von oberirdischen Gewässern entstehen. Bei den Tarifen „Wohnhaus Spar 2.0“ und „Wohnhausmax 2.0“ der NV Versicherungen sind Elementarschäden durch Regen- und Schmelzwasser nicht versichert. Dazu muss die Variante „NV Wohnhaus Premium“ gewählt werden.

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