An den Wasserflecken an der Fassade eines Gebäudes in Ostritz, Deutschland, ist zu erkennen, wie hoch das Hochwasser war: Der Schutz gegen Elementarrisiken wie Überschwemmung oder Starkregen ist heutzutage ein Muss. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 12.09.2016 um 10:35
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Ebenso wie andere Versicherungsverträge sollte auch die Wohngebäudeversicherung von Zeit zu Zeit überprüft werden. Für den Kunden können sich sonst ärgerliche Deckungslücken ergeben – und für Makler möglicherweise Haftungsfälle. Der Wechsel zu einem anderen Anbieter erfordert aber schnelles Handeln. Läuft der Vertrag beispielsweise zum Jahresende aus, muss dem Versicherer spätestens bis zum 30. September das Kündigungsschreiben vorliegen.

Das Urteil schreckt auf. Das Oberlandesgericht Stuttgart verdonnert einen Makler zu Schadensersatz, weil er bei einer Wohngebäudeversicherung Risikodaten aus einem Vorvertrag ungeprüft übernommen hat. Die Versicherungssumme ist daher viel zu niedrig angesetzt. Die Folge: Bei einem Brandschaden ist das Gebäude unterversichert. Der Versicherungsnehmer bleibt auf einem wesentlichen Teil der Schadensumme sitzen, die er sich vom Makler zumindest zum Teil zurückholen will (Aktenzeichen: 3 U 192/10).

Das Beispiel verdeutlicht, wie wichtig eine regelmäßige Überprüfung von Wohngebäudeversicherungen ist – und zwar nicht nur, wenn Kunden ein Haus kaufen und die Wohngebäudeversicherung des Vorbesitzers übernehmen. Oft haben Versicherungsnehmer noch ältere Verträge in ihren Ordnern, die wichtige, moderne Leistungen nicht beinhalten. Das kann im Ernstfall zu erheblichen Deckungslücken führen.

Als Beispiel ist hier etwa der Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit zu nennen. Lässt der Kunde unbeaufsichtigt Kerzen brennen und bricht dadurch ein Feuer aus, kann der Versicherer die Leistung wegen grob fahrlässigen Verhaltens deutlich kürzen. Aber auch, wenn die Wohngebäudeversicherung diese wichtige Klausel enthält, ist die Erstattung oft gedeckelt – etwa auf 10.000 Euro. Das kann existenzielle Folgen für den Versicherten haben. Optimalerweise verzichtet der Versicherer also bis zur Höhe der Versicherungssumme auf die Einrede bei grober Fahrlässigkeit.

Unbedingte Pflicht ist heutzutage auch der Einschluss von Elementarrisiken wie Starkregen oder Überschwemmungen. Wegen des Klimawandels werden Unwetter, wie sie in den vergangenen Monaten in Deutschland alle paar Wochen zu beobachten waren, wohl weiter zunehmen. Makler müssen hier mit typischen Irrtümern ihrer Kunden aufräumen. Etwa, dass das eigene Haus ja nur gefährdet sei, wenn es in der Nähe eines Flusses steht. Bei der Flut 2013 etwa entstanden aber 85 Prozent der versicherten Schäden abseits der großen Flüsse, berichtet der Branchenverband GDV.

Bei den Elementarrisiken müssen Makler unter anderem einen Blick auf mögliche Selbstbehalte werfen. Diese sind je nach Versicherer nämlich sehr unterschiedlich geregelt. Die Aussagen in den Versicherungsbedingungen variieren hier von: „In der Regel gibt es keine Selbstbeteiligung“ über „Die Selbstbeteiligung ist auf 1.000 Euro je Schadenfall begrenzt. Bei Schäden durch Erdbeben beträgt die Selbstbeteiligung 10 Prozent des Schadens – mindestens 500 Euro, maximal 5.000 Euro“ bis hin zu wählbaren „flexiblen Selbstbehalt zwischen 2.500 und 20.000 Euro“.

Ein weiteres Merkmal für einen guten Anbieter ist Stabilität. Eben weil etwa die Schäden durch Überschwemmung & Co. in den vergangenen Monaten und Jahren so zugenommen haben, haben viele Versicherer die Prämien hier deutlich erhöht – zum Teil um mehrere Hundert Euro im Jahr. Hunderttausenden Kunden wurden nach Schäden auch die Verträge gekündigt – was nicht ohne ist, da Kunden, deren Vorversicherer ihnen gekündigt hat, oft Probleme haben, einen neuen Anbieter zu finden. Anbieter, die auf solche Spartensanierungen also verzichten, weil sie insgesamt gut aufgestellt sind, sind für Kunden daher oft die bessere Wahl.

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