Screenshot des WISO-Berichts: Uwe Neumann hat einen Schwerbehindertengrad von 100 Prozent. © WISO
  • Von
  • 02.07.2019 um 12:23
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 02:25 Min

Ein Mann erleidet einen Hirnschlag, die linke Seite ist daraufhin fast vollständig gelähmt. Seinen Job als Kfz-Meister muss er aufgeben, er erhält eine volle Erwerbsminderungsrente und ist pflegebedürftig mit Pflegegrad 4. Sein Berufsunfähigkeitsversicherer, die Aachen-Münchener, erkennt eine BU trotzdem nicht an. Über diesen Fall berichtet das ZDF-Magazin „WISO“. Was der Versicherer dazu sagt, erfahren Sie hier.

Ein aktueller Bericht des ZDF-Magazins „WISO“ beschäftigt sich mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Genauer: Er beschäftigt sich damit, dass Versicherte im BU-Fall beweisen müssen, dass sie tatsächlich berufsunfähig sind – und wie schwierig und langwierig das mitunter sein kann.

Mehr zum ThemaMehr zum Thema

Als Beispielfall dient Uwe Neumann. Er erlitt laut Bericht einen Hirnschlag; seitdem ist seine linke Körperhälfte fast vollständig gelähmt. Der 53-Jährige braucht die Hilfe seiner Frau, etwa um sich anzuziehen, er kann nicht ohne Betreuung U-Bahn fahren. Er hat einen Schwerbehindertengrad von 100 Prozent.

Seinen Job als Kfz-Meister musste er aufgeben, heißt es im Video. Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt ihm eine Rente für vollständige Erwerbsminderung aus, er hat außerdem Pflegegrad 4.

>>> Hier geht es zum WISO-Bericht

Zusätzlich hat Neumann bei der Aachen-Münchener eine Berufsunfähigkeitsversicherung über 1.500 Euro abgeschlossen. Mit Arzt- und Krankenhausberichten glaubt er nachgewiesen zu haben, dass er zu 50 Prozent berufsunfähig ist. Der Versicherer prüft den Fall und kommt zu einem anderen Ergebnis: nicht BU. „Was soll denn noch passieren“, fragt Neumann. „Soll mir der Arm abfallen, oder der Kopf?“ Das Ehepaar hat nun Klage gegen die Entscheidung der Aachen-Münchener eingereicht. Kosten alleine für die erste Instanz: rund 15.000 Euro.

Auch die Politik wolle nun handeln, so der Bericht weiter. Die Linken-Politikerin Amira Mohamed Ali wolle nach der Sommerpause eine Reform des Versicherungsvertragsgesetzes anstreben. Es müsse klar sein, welche Kriterien ein ärztliches Gutachten erfüllen müsse, damit die Versicherer leisten, sagt sie.

Axel Kleinlein, Chef der Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten, empfiehlt Versicherten bis es soweit ist, sich im BU-Leistungsfall rechtlichen Beistand zu besorgen.

Wir haben die Aachen-Münchener um eine Stellungnahme gebeten, den folgenden Text bekamen wir als Antwort:

Dazu können wir leider keine detaillierte, fallbezogene Stellungnahme abgeben. Wichtig ist uns: Wir bedauern als erfahrener und ausgezeichneter Anbieter von Berufsunfähigkeitsversicherungen, dass in diesem Einzelfall eine gerichtliche, zeitintensive Klärung erforderlich wurde.

Uns ist bewusst, dass die im ZDF-Beitrag dargelegten Informationen zu unserem Kunden den Eindruck erwecken, als hätten wir hier nicht angemessen entschieden. Allerdings sind in dem Fernsehbeitrag zahlreiche Fakten und Hintergründe zum dem Fall nicht beleuchtet worden. Leider hat die WISO-Redaktion auch unsere ausführliche Stellungnahme dazu nicht berücksichtigt.

Wir würden sehr gerne die Hintergründe und die aus medizinischer Sicht nachvollziehbaren Fakten erläutern, die Basis für unsere Ablehnung der Berufsunfähigkeit von Herrn N. sind. Allerdings befinden wir uns in einem laufenden Gerichtsverfahren und auch aus datenschutzrechtlichen Gründen bitten wir um Verständnis, dass wir uns zu den Details zum jetzigen Zeitpunkt nicht äußern können.

Der WISO-Bericht behauptet, in der Berufsunfähigkeitsversicherung werde branchenweit sehr häufig gestritten. Hierzu ein Hinweis: Die BU-Prozessquote der AachenMünchener liegt in der Definition des Morgen-&-Morgen-BU-Ratings bei nur 1,64 Prozent und wird mit „sehr gut“ bewertet. Ferner lässt die AachenMünchener seit über zehn Jahren regelmäßig unter anderem ihre Kundenorientierung in der Leistungsprüfung untersuchen. Hier beurteilt das Rating-Unternehmen Franke und Bornberg in seinem BU-Unternehmensrating die AachenMünchener mit dem Qualitätsurteil „hervorragend“.

Dass die AachenMünchener seit Jahren in der BU-Versicherung zu den besten Anbietern im deutschen Markt zählt, bestätigt auch ein im Juni 2019 von der „Stiftung Warentest“ erneut herausgegebenes Testergebnis. Danach ist die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung der AachenMünchener „sehr gut“.  Im Test wurden die Versicherungsbedingungen sowie die Antragsfragen beim Berufsunfähigkeitsschutz bewertet. Im Qualitätsurteil beider Kategorien erhielt die BerufsunfähigkeitsPolice der AachenMünchener die Gesamtnote 1,3.

 

autorAutor

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort