Ein pflegebedürftiger Mann im Rollstuhl: Auch nach der Pflege-Reform bleibt die gesetzliche Pflegeversicherung allenfalls eine Teilkasko-Absicherung. © Panthermedia
  • Von Redaktion
  • 04.09.2017 um 09:45
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Trotz der jüngsten Pflegereform müssen Pflegebedürftige in Deutschland mit einer dramatischen Finanzierungslücke in ihrer individuellen Absicherung rechnen. Vor allem in der stationären Pflege müssen Betroffene auch weiterhin einen Eigenanteil schultern, der in der Regel zwischen 1.500 und 1.700 Euro liegen wird – und in vielen Fällen deutlich darüber. Dabei gibt es jetzt eine neue Vorsorgelösung, mit der sich diese Lücke unkompliziert schließen lässt.

Deutschland ist ein föderaler Bundesstaat – und die meisten Bürger dürften die mitunter skurrilen Eigenheiten der unterschiedlichen Bundesländer als bereichernd empfinden. Doch wer ein Kind großzieht, ein Haus kauft oder einen pflegebedürftigen Angehörigen betreut, weiß um die Tücken des Föderalismus, die aus gewünschter Ungleichheit oft ein Gefühl der Ungerechtigkeit entstehen lassen. Sei es bei Kita-Gebühren, Maklercourtagen oder eben Pflegeheim-Plätzen: Wie viel die Deutschen von ihrem Privatvermögen hierfür jeweils aufwenden müssen, hängt in hohem Maße davon ab, ob man beispielsweise am Niederrhein oder in Halberstadt wohnt.

Das wird vor allem beim Thema Pflege deutlich: Trotz bundeseinheitlicher Pflegesätze und Leistungsansprüche können die Kosten für einen Platz im Pflegeheim von Bundesland zu Bundesland um bis zu 30 Prozent abweichen. Dies zeigt das folgende Beispiel: Eine Dortmunderin entschließt sich nach Einstufung in Pflegegrad 2 dazu, ins Pflegeheim zu gehen. Zu Jahresbeginn wurden die bisherigen drei Pflegstufen durch fünf Pflegegrade ersetzt, angefangen bei „1 = leicht pflegebedürftig“ bis hin zu „5 = stark pflegebedürftig“.

Der Dortmunderin mit Pflegestufe 2 werden von ihrer Pflegekasse 770 Euro erstattet – dieser Satz gilt in ganz Deutschland unabhängig vom Wohnort. Das von ihr ausgewählte Heim kostet im Monat 3.000 Euro – ein Wert, der in Nordrhein-Westfalen durchaus üblich ist. Das bevölkerungsstärkste Bundesland weist im Durchschnitt die höchsten Kosten für Pflegeheimplätze auf, die niedrigsten Durchschnittspreise verlangen hingegen Heime in Sachsen-Anhalt.

Den großen Rest in Höhe von 2.230 Euro müsste die pflegebedürftige Dortmunderin also aus ihrer eigenen Tasche zahlen. Dabei gilt grundsätzlich, dass der Eigenanteil bei einem vollstationären Aufenthalt zwar innerhalb eines Heimes für die Pflegegrade 2 bis 5 immer gleich ist, also auch bei einer schwerer wiegenden Pflegebedürftigkeit müsste die Dortmunderin niemals mehr als 2.230 Euro zahlen. Von Heim zu Heim ist der Eigenanteil jedoch sehr unterschiedlich und insbesondere vom Wohnort und dem Versorgungsumfang abhängig.

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