Ob Start-up oder große Firma – eine Inhaltsversicherung ist für jedes Unternehmen wichtig. © picture alliance / Bildagentur-online/Blend Images | Marc Romanelli
  • Von Manila Klafack
  • 10.02.2021 um 16:02
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Bereits kleinere Schäden in einem Betrieb können zu einem Stillstand führen. Die möglichen Folgen: existenzbedrohende Ertragsausfälle sowie Schadenersatzforderungen von Kunden. Schutz kann hier eine Betriebsunterbrechungsversicherung als Bestandteil einer Inhaltsversicherung bieten. Wie diese Absicherung funktioniert, erfahren Sie hier.

Weltweit stufen Unternehmer eine „Betriebsunterbrechung“ infolge der Corona-Krise als größtes Risiko ein. Das geht aus dem aktuellen Allianz Risiko Barometer 2021 hervor. Doch nicht nur solch gravierende Ereignisse wie die globale Ausbreitung eines Virus können für eine Unterbrechung des Geschäftsbetriebs und damit für Umsatzeinbußen und Verluste verantwortlich sein.

Schon bei verhältnismäßig kleinen Problemen können die Folgen weitreichend sein. Auch ein Schaden, der nicht im eigenen Unternehmen entsteht, sondern in einem Zulieferbetrieb, kann einen Stillstand der eigenen Produktion mit sich bringen. Sturmschäden oder auch Vandalismus können ebenfalls zu einer kurzzeitigen Unterbrechung des Betriebs führen. Zum Beispiel in einem Restaurant, das Einbrecher so verwüsten, dass an einer zeitweiligen Schließung nichts mehr vorbeiführt.

Inhaltsversicherung sichert Geschäftsausstattung ab

Wenn also durch böswillige Beschädigung, durch Feuer, Einbruchdiebstahl oder Hagel die Geschäftsausstattung, Maschinen, Waren oder Vorräte beschädigt werden, springt die Inhaltsversicherung, auch Geschäftsinhalts- oder Inventarversicherung genannt, ein.

Welche Gefahren konkret abgesichert sind und welche Schäden wie lange durch eine inkludierte Betriebsunterbrechungsversicherung mitversichert sind, regelt die jeweilige Police.

Was eine Betriebsunterbrechungsversicherung leistet

Voraussetzung ist immer ein Sachschaden, der den laufenden Geschäftsbetrieb beeinträchtigt oder ganz zum Erliegen bringt. Die Betriebsunterbrechungsversicherung erstattet dabei nicht den eigentlichen Sachschaden, sondern seine Folgen für das Unternehmen. Die Leistung richtet sich dann unter anderem nach der Art oder dem Grund des Schadens – und zwar sowohl im eigenen Betrieb als auch in verbundenen Unternehmen.

Zudem unterscheiden sich die Versicherungen nach Unternehmensgröße. So sind kleine, mittlere und große Varianten denkbar. Der Unterschied liegt bei der Deckungssumme sowie beim Leistungsumfang. Wie hoch die Versicherungsprämie ist, hängt vom jeweiligen Unternehmen ab. Sie wird individuell berechnet und richtet sich unter anderem nach dem Umsatz, der Mitarbeiterzahl, nach dem Unternehmensstandort, der Höhe der Deckungssumme, nach den abgesicherten Gefahren sowie nach dem Umfang der Leistungen.

Die Laufzeit der meisten Verträge beträgt ein bis drei Jahre. Durch eine Selbstbeteiligung können die Versicherungsbeiträge gesenkt werden. Allerdings ist es bei der Entscheidung für einen Selbstbehalt ratsam, die eigenen finanziellen Möglichkeiten und damit die Höhe des Betrages realistisch zu wählen.

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Manila Klafack

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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