Berufsverkehr auf der A8: Um als Autofahrer täglich gut abgesichert zu sein, sollten die Leistungen der eigenen Police genau überprüft werden. Basistarife reichen da oft nicht aus. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 17.11.2016 um 11:30
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 03:45 Min

Bis Ende November können Autofahrer ihre Kfz-Versicherung wechseln. Hierbei sollte der Preis allein aber nicht ausschlaggebend sein, denn günstige Basisversicherungen decken wichtige Leistungen oft nicht ab.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) weiß, wo es wehtut. Führerschein-Entzug statt Geldstrafe, lautet sein Vorschlag, um straffällige Autofahrer zu sanktionieren. Gerade gut betuchte Täter würde das härter treffen, als sie zahlen zu lassen.

Zutreffend ist diese politisch etwas fragwürdige Idee wahrscheinlich schon: Rund die Hälfte der vom Meinungsforschungsinstitut Yougov zum Thema Befragten lehnte den Vorschlag vehement ab. Das eigene Auto ist eben immer noch wichtigstes Utensil, auf das der Deutsche nicht verzichten möchte. Nur der Unterhalt soll möglichst wenig kosten. Beim Vergleich von Auto-Versicherungen ist die günstigste Variante dann gut genug.

Am 30. November ist es wieder so weit: Der alljährliche Stichtag für die Kündigung des alten Kfz-Versicherungsvertrags naht, um zum Jahreswechsel einen neuen, günstigeren Anbieter zu finden.  Häufig nur erkauft man sich den günstigeren Beitrag mit abgespeckten Leistungen. Der vermeintlich günstige Tarif entpuppt sich dann im Schadenfall als Leistungsgerippe.

Sicherheit für wenige Euro

Steffen Sebastian, Direktor am Center of Finance der Universität Regensburg, erklärt, welcher Schutz wirklich wichtig ist, damit man nicht am falschen Ende spart: „Der Haftpflichtschutz sollte nicht auf die Mindestdeckung begrenzt sein. Zwar ist die Deckung von 7,5 Millionen Euro für Personenschäden und 1,2 Millionen Euro bei Sachschäden meistens ausreichend. Ist der Unfall aber doch teurer, droht die private Insolvenz. Für wenige Euro zusätzlich gibt es hier viel Sicherheit.“ Ein guter Tarif sollte deshalb mindestens 50, am besten aber 100 Millionen Euro Deckungssumme enthalten.

Außerdem sollte die Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit zahlen. Denn grob fahrlässig handelt man schnell, weiß Sebastian: „Nicht nur das Überfahren einer roten Ampel gehört dazu, sondern auch die Bedienung von Navi oder Handy während der Fahrt.“ Versicherungsmakler Bastian Zink sagt: „In einigen Billigtarifen wird eine Regulierung bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das spart Kosten und sorgt für eine günstige Prämie, für den Betroffenen jedoch wird’s teuer.“

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort