Wer seinen alten, gut verzinsten bAV-Vertrag abgibt und einen neuen abschließt, muss zum Teil mit ordentlichen Verlusten rechnen. © obs / DG-Gruppe AG
  • Von Redaktion
  • 12.12.2016 um 12:10
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 00:40 Min

Wechselt ein Mitarbeiter seinen Arbeitsplatz und will er seinen bAV-Vertrag zum neuen Arbeitgeber mitnehmen, können ihm Verluste drohen. Wie aktuelle Berechnungen zeigen, könnten Betroffene im Ruhestand mehr als 100.000 Euro an Betriebsrentenzahlungen einbüßen.

Der Grund für die möglichen Verluste ist, dass im Laufe der vergangenen Jahre die Garantien für Neuverträge gesenkt wurden. Bei Vertragsabschluss im Jahr 2003 gab es monatlich garantiert 710 Euro Betriebsrente bei einem Eintrittsalter von 30 Jahren und monatlich 200 Euro Einzahlung in die bAV. Damals gab es auch noch einen Garantiezins von 3,25 Prozent. Ab 2017 sind es aber nur noch 0,9 Prozent auf die Ansparleistung.

Wer also seinen alten bAV-Vertrag mit monatlich 710 Euro garantierter Betriebsrente abgibt und  2017 einen Neuvertrag unterschreibt, bekommt zum Renteneintritt mit 67 Jahren nur noch monatlich rund 254 Euro. Das zeigen aktuelle Erhebungen der Deutschen Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung (DGbAV).

Dieses Renten-Minus addiert sich jährlich zu rund 5.500 Euro. Bei 20 Jahren Rentnerdasein sind das mehr als 100.000 Euro, die im Ruhestand fehlen.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort