Der damalige Bundesarbeitsminister Walter Riester spricht am 27. September 2001 im Bundestag in Berlin: Heutzutage wird viel darüber diskutiert, wie man das Altersvorsorge-Produkt, das seinen Namen trägt, verbessern kann. © ZB - Fotoreport
  • Von Redaktion
  • 13.05.2019 um 14:27
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Viele Verbände und Marktteilnehmer haben schon Vorschläge gemacht, wie man die Riester-Rente verbessern könnte. Nun hat auch das Deutsche Institut für Altersvorsoge (DIA) einen entsprechenden Katalog erarbeitet. Ein etwas weitergehender Vorschlag darunter: die Zulage sollen nur Geringverdiener bis 20.000 Euro Jahresbruttoeinkommen erhalten.

Wie kann man die Riester-Rente zukunftsfähig gestalten und wiederbeleben? Diese Frage hat der Marktforscher Empirica im Auftrag des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) Verbraucherschützern, Anbietern und Vermittlern von Riester-Produkten sowie Vertretern der Rentenversicherung gefragt.

Einige Punkte kristallisierten sich dabei als wesentlich heraus: die Zahl der Geschäftsvorfälle muss minimiert, die Einteilung in unmittelbar, mittelbar und nicht förderfähig abgeschafft und die Rückforderungen von Zulagen eingedämmt werden. Letzteres könnte zum Beispiel gelingen, indem man die Zulagen vor der Auszahlung prüfe. Die dadurch entstehenden Zinsverluste fielen angesichts der gegenwärtigen Niedrigzinsen kaum ins Gewicht. Außerdem müsse die Prüfung und Gewährung der Zulage innerhalb weniger Monate möglich sein.

Die Ausweitung der Riester-Rente auf alle unbeschränkt Steuerpflichtige und die Kopplung der Kinderzulage an das Kindesalter anstelle an die Zahlung des Kindergeldes könnten ebenfalls dazu beitragen, die für Unmut sorgenden Rückforderungen von Förderzulagen weitgehend zu verhindern, heißt es weiter.

Fördergrenze muss mitwachsen können

Ein Schritt in die richtige Richtung sei es auch, die Obergrenze für den förderfähigen Beitrag auf 4 Prozent der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze festzusetzen. Denn bisher ist es so, dass sich der Höchstbetrag seit Einführung der Riester-Rente nicht verändert hat. Wegen dieses „Riester-Deckels“ könnten viele Sparer ihre Rentenlücke nicht mit Hilfe der Riester-Rente schließen.

Über die Dynamisierung der Fördergrenze hinaus sollten Überzahlungen möglichst wie geförderte Vermögen behandelt werden, lautet ein weiterer Vorschlag. So könnte bei Brüchen in der Erwerbsbiografie oder schwankenden Einkommen besser „nachgespart“ werden, alle Einzahlungen von Geringverdienern wären „Hartz-IV-sicher“ und die Anbieter könnten eine doppelte Kontenführung vermeiden.

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