Wer als Selbstständiger fremde Vermögen verwaltet oder beratend tätig ist, kann durch einen kleinen Fehler einen großen Schaden verursachen. © picture alliance / dpa Themendienst | Christin Klose
  • Von Manila Klafack
  • 21.04.2021 um 16:50
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Eine Vermögensschadenhaftpflicht springt ein, wenn Kunden ein Vermögensschaden etwa durch eine falsche Beratung oder Betreuung entsteht. Einige Merkmale, wie der Einschluss verschiedener Tätigkeitsfelder, sind bei dieser Absicherung besonders wichtig sind. Mehr zu den Hintergründen erfahren Sie hier.

Der Dolmetscher übersetzt ein Buch und macht dabei einen Fehler. Doch das fällt erst auf, als der Druck abgeschlossen ist. Nun muss das Werk nochmals gedruckt werden. In einem anderen Fall versäumt der Steuerberater eine Frist zur Abgabe eines Einspruchs beim Finanzamt. Daraufhin entsteht dem Mandanten ein Schaden. Wieder eine andere Situation: Der Kunde einer Digitalagentur nutzt auf seiner neuen Internetseite ein Foto. Er weiß allerdings nicht, dass er die Rechte dafür gar nicht besitzt. Der Fotograf, der Inhaber der Rechte ist, klagt auf Schadenersatz.

Fehl-Beratung mit großen Folgen

Drei unterschiedliche Branchen mit ganz verschiedenen möglichen Fehlerquellen. Doch eins bleibt bei allen gleich: Wer als Dienstleister Kunden berät, Projekte betreut oder andere immaterielle Werte erstellt, geht stets das Risiko einer Fehlberatung oder -betreuung ein. Selbst, wenn dieser Fehler im Grunde eher klein ist, kann er große Folgen haben. Denn er kann sich so auf den Kunden oder den Mandanten auswirken, dass eine Schadenersatzforderung das eigene Unternehmen in seiner Existenz bedroht.

In diesem Fall handelt es sich um einen sogenannten echten Vermögensschaden. Gegen die Folgen daraus können sich Freiberufler und Selbstständige versichern – mit der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Für Rechtsanwälte und Steuerberater besteht sogar eine Pflicht hierzu. Anderenfalls erhalten sie keine Zulassung.

Welche Tarifmerkmale wichtig sind

Bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gibt es ein paar Tarifmerkmale, die besonders wichtig sind. Da wäre zum Beispiel der Einschluss unterschiedlicher Tätigkeitsfelder. Hier erfolgt die Risikoeinstufung des Versicherungsnehmers nach der Tätigkeit mit dem höchsten Honorar- beziehungsweise Umsatzanteil. Ferner sind in der Vermögensschadenhaftpflicht im optimalen Fall die branchenüblichen Nebentätigkeiten mitversichert, sofern dafür keine eigene Versicherungspflicht besteht.

In dem Zusammenhang ist ebenfalls wichtig, dass für alle Berufsfelder und Tätigkeiten ein einziges, gemeinsames Bedingungswerk vorhanden ist. Einfache, klare und nachvollziehbare Versicherungsbedingungen sorgen beim Kunden für eine besseres Verständnis des Produkts.

Eigenschäden oder Vertrauensschäden sind sehr sinnvolle Deckungserweiterungen. Sie sollten in der Absicherung bereits standardmäßig inklusive sein und nicht erst über zusätzliche Bausteine aufgenommen werden müssen.

Passende Versicherungssumme wählen

Wie bei allen Versicherungen, insbesondere den Haftpflichtversicherungen, kommt es auch bei der Vermögensschadenhaftpflicht auf die passende Versicherungssumme an. Wie hoch die für den Freiberufler oder Selbstständigen jeweils ist, hängt von den Schäden ab, die er verursachen kann. Je höher das Risiko, desto höher sollte diese Deckungssumme im Vertrag gewählt werden. 

Flexibel und digital

Verträge werden in der Regel mit einer Mindestvertragslaufzeit abgeschlossen. Wenn der Versicherer dennoch eine jederzeitige Kündigung zulässt, verspricht das für den Kunden eine hohe Flexibilität. Kann der Versicherte diese Kündigung online abwickeln, ebenso wie er bereits den Antrag online stellen oder einen Schaden online melden konnte, lässt sich der Versicherungsschutz einfach und schnell an seine Bedürfnisse anpassen.

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Manila Klafack

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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