Der Herbststurm hat einen Baum entwurzelt. Das passiert nicht selten in dieser Jahreszeit. © picture alliance / dpa-mag | Daniel Karmann
  • Von René Weihrauch
  • 28.10.2020 um 11:33
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Jährlich entstehen in Deutschland Unwetterschäden in Höhe von mehr als 15 Milliarden Euro – von denen rund 12 Milliarden unversichert sind. Dabei können Hausbesitzer sich mit der richtigen Police effektiv absichern. Wie die Rechtslage ist und welche Versicherung bei welchem Schaden einspringt, erklären wir hier.

Schäden am eigenen Haus oder Auto 

Die häufigsten Sturmschäden entstehen an Gebäuden – Dächer werden abgedeckt, Fensterscheiben durch umherfliegende Gegenstände eingeschlagen. Für solche Schäden haftet eine Wohngebäudeversicherung. Wichtig für den Vertrag: Der versicherte Wert sollte sich nicht am Marktwert des Hauses orientieren, sondern an den Kosten des Neubaus einer gleichwertigen Immobilie. Ansonsten kann es zu einer Unterversicherung kommen. Einfacher ist es mit einer Gebäudeversicherung, deren Prämie auf Wohnflächenbasis errechnet wird. Bei richtiger Angabe der Quadratmeter-Zahl besteht definitiv keine Unterversicherungsgefahr. 

Feuer-, Hagel- und Leitungswasserschäden sind in der Regel von der Wohngebäudeversicherung mit abgedeckt, nicht jedoch Überschwemmungen durch starken Regen oder Rückstau in der Kanalisation. Hierfür ist – ebenso wie für Erdbeben und Schneelast auf Dächern – eine Elementarschadenversicherung erforderlich. Sie kann nicht separat, sondern nur als Baustein der Wohngebäude- oder der Hausratversicherung abgeschlossen werden. Sturmschäden am eigenen Auto gleicht (ab Windstärke 8) die Teilkaskoversicherung aus. Vollkaskoversicherungen zahlen häufig auch schon bei schwächerem Wind. 

Schäden an fremdem Eigentum 

Für Schäden, die etwa ein umgestürzter Baum auf dem Nachbargrundstück verursacht, haftet der Baumeigentümer, also in der Regel der Hausbesitzer. Schutz vor solchen Kosten bietet eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Die Haftung muss aber ohnehin nur übernommen werden, wenn der Eigentümer seiner gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist. Die schreibt vor, dass Hausbesitzer Grundstück und Haus stets in sicherem Zustand halten müssen. Bäume müssen zum Beispiel regelmäßig auf Wurzelfäule und morsche Äste, das Gebäude auf Baumängel überprüft werden. Erfüllt der Hausbesitzer diese Pflicht und beseitigt vorhandene Mängel, kann er nicht für Sturmschäden haftbar gemacht werden. Sie gelten dann als höhere Gewalt. 

Die Haftpflichtversicherung greift auch bei anderen Schäden Dritter, etwa wenn herabfallende Dachziegel fremde Autos beschädigen. Auch Mieter sollten sich gegen solche Fälle unbedingt durch eine private Haftpflichtversicherung absichern. Wenn beispielsweise Blumenkästen vom Fensterbrett auf die Straße geweht werden und einen Passanten verletzen oder Fahrzeuge treffen, kann es ansonsten schnell sehr teuer werden – zumal der Verursacher unbegrenzt mit seinem ganzen Vermögen haftet. 

 

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René Weihrauch

René Weihrauch arbeitet seit 35 Jahren als Journalist. Einer seiner Schwerpunkte sind Finanz- und Verbraucherthemen. Neben Pfefferminzia schreibt er für mehrere bundesweit erscheinende Zeitschriften und international tätige Medienagenturen.

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