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  • Von Redaktion
  • 25.09.2013 um 14:26
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Mona Moraht, Gewerberechts-Expertin beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), über das typische Verhalten der 34-f-Anwärter, die Antragsflut, die Fristen und das Aufgeben.

Pfefferminzia: Mitte Juli waren in Deutschland 30.402 unabhängige Finanzanlagenvermittler nach Paragraf 34 f GewO registriert. Branchenvertreter gehen von mehr als 40.000 Registrierungen bis Oktober aus. Eine realistische Einschätzung?

Mona Moraht: Ja. Allein aus Bayern werden noch über 5.000 Einträge dazukommen. Verteilt man dann die weiteren 5.000 Einträge auf den Rest der Republik, erscheint die Zahl durchaus realistisch. Der Gesetzgeber ging allerdings zunächst von 80.000 Einträgen aus.

Pfefferminzia: Das wären ja doppelt so viele. Wissen Sie, woran das liegt?

Moraht: Nach Angaben einiger Industrie- und Handelskammern (IHK) haben viele die Tätigkeit aus wirtschaftlichen Gründen aufgegeben, weil sie Vermittlung nur nebenher betrieben haben. Insbesondere durch die Kosten für die Berufshaftpflichtversicherung und die vielfältigen Informationspflichten und Prüfberichte lohnt es sich für sie finanziell nicht mehr. Auch Altersgründe könnten eine Rolle spielen sowie die Scheu, eine Sachkundeprüfung ablegen zu müssen.

Pfefferminzia: Das Moratorium läuft bis 31. Dezember dieses Jahres. Die Sachkunde muss bis Ende 2014 nachgewiesen werden. Wenn sie Pech haben, erfahren manche Vermittler also erst ein Jahr vor Fristende, ob sie zur Prüfung müssen?

Moraht: Das ist theoretisch möglich. Die Sachbearbeiter in den IHKs versuchen jedoch, so schnell wie möglich die Anträge zu bearbeiten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie so lange für die Registrierungen brauchen werden.

Pfefferminzia: Wie hoch ist der Anteil der Anlagenvermittler, die noch zur Sachkundeprüfung müssen? Rechnen Sie auch hier mit einem Ansturm kurz vor Ende der Frist?

Moraht: Genaue Zahlen dazu liegen nicht vor. Wir rechnen aufgrund der Erfahrung aber damit, dass kurz vor Ende der Frist noch ein Ansturm auf die Sachkundeprüfungen erfolgt. Das wird wohl ähnlich wie bei den Registrierungen sein: Eigentlich hätten die Vermittler ihre Anträge schon im Januar stellen können, aber die meisten haben trotzdem bis Juni gewartet. Daher wird es voraussichtlich auch Sondertermine für die Prüfungen geben.

Pfefferminzia: Was passiert mit Beratern, die zwar nach Paragraf 34 f registriert sind, aber kurz vor dem Fristende 2014 durch die Sachkundeprüfung fallen?

Moraht: Die Erlaubnis erlischt automatisch, wenn die Sachkunde nicht bis zum 31. Dezember 2014 nachgewiesen wurde. Wollen die Betroffenen trotzdem als 34-f-Berater arbeiten, müssen sie das ganze Zulassungs-Prozedere wiederholen, dann aber ohne erleichterte Voraussetzungen, wie sie für 34-c-Berater vorgesehen sind. Daher kann ich nur jedem raten, die Prüfung rechtzeitig zu machen. Schließlich ist die Anzahl der Versuche nicht beschränkt: Wer durchfällt, kann die Prüfung beliebig oft wiederholen.

Pfefferminzia: Nun zu Vermittlern, die aus wirtschaftlichen oder anderen Gründen keine 34-f-Erlaubnis beantragt haben: Können sie noch Bestandsprovision für ihre bestehenden Kunden bekommen?

Moraht: In der Regel ist davon auszugehen, dass im Rahmen der Bestandspflege Anleger beraten, Verträge geändert oder angepasst werden müssen, sodass die Tätigkeit erlaubnispflichtig ist. Auch verlangen die Produktanbieter oftmals, dass der Vermittler über eine Erlaubnis verfügt.

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