Psychische Probleme führen auch bei Beamten am häugisten zur einer Dienstunfähigkeit. © Screenshot Youtube
  • Von Redaktion
  • 02.03.2016 um 14:33
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 00:50 Min

Nicht nur Arbeitnehmer, auch Beamte kann das Schicksal ereilen, dass sie wegen psychischer oder körperlicher Beschwerden nicht mehr arbeiten können. Welche drei Irrtümer zur Dienstunfähigkeit dabei immer wieder auftreten, möchten die Macher des Youtube-Videos verdeutlichen. Dass aber auch vermeintlichen Experten beim Irrtümer-Verdeutlichen Irrtümer unterlaufen, zeigt die Facebook-Diskussion zum Video.

Bedauerlicherweise sind den Machern des Videos aber selbst ein paar Irrtümer unterlaufen. So schreibt BU-Experte Stephan Kaiser als Reaktion auf das Video auf unserer Facebook-Seite: “Fachlich unterirdisch schlecht.” Anschließend führt er die Gründe für seine Kritik auf: “1.) § 44 Bundesbeamtengesetz falsch zitiert. Fehlt wichtiges Kriterium ‘dauernd’. Dann gibt es die ‘6-3-6-Regel’ und nicht die ‘6-3-Regel’ – da fehlt die zweite Sechs (Aussicht auf Wiederherstellung nicht innerhalb der nächsten 6 Monate). 2.) ‘Ein Beamter kann nie BU werden. Er übt ja keinen Beruf aus, sondern einen Dienst. Das ist per Gesetz schon gar nicht anders möglich.’ Das alleine ist ja schon die Disqualifikation, weil das komplett falsch ist.”

Auch Finanzberater Stefan Pohl kritisiert das Video: “Ein großer Fehler ist vorhanden. Wie kann das einem Spezialisten passieren? Bitte nachbessern oder nochmal auf die Schulbank. ‘Ein Beamter kann nicht BU werden’ ist die falsche Aussage.”

Sie wollen die ganze Diskussion lesen? Dann besuchen Sie unsere Facebook-Seite. Hier geht es lang.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort