Kriminelle Mitarbeiter können Firmen erhebliche Schäden zufügen. © Pixabay
  • Von Manila Klafack
  • 09.09.2021 um 15:22
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 02:05 Min

Wertschätzung und Vertrauen in die eigenen Mitarbeiter ist eine wichtige Säule für den Erfolg eines Unternehmens. Trotzdem passiert es immer wieder, dass Mitarbeiter das in sie gesetzte Vertrauen missbrauchen und ihrem Arbeitgeber bewusst Schaden zufügen. Gegen die finanziellen Folgen dieser Art von Kriminalität können sich Betriebe mit einer Vertrauensschadenversicherung schützen

Klar, die meisten Mitarbeiter stehen loyal und verlässlich zu ihrem Arbeit- oder Auftraggeber. Trotzdem ist kein Unternehmen vor schwarzen Schafen gefeit, die nicht aus Unwissenheit und Leichtfertigkeit Schäden verursachen, sondern mit purer Absicht – zum Beispiel um sich selbst zu bereichern oder um den Betrieb zu sabotieren.

Da die Täter nicht selten in wichtigen Positionen arbeiten, das Vertrauen der Unternehmensführung genießen und interne Sicherheitslücken kennen, kann es manchmal Jahre dauern, bis eine strafbare Tat auffällt. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bringen kriminelle Mitarbeiter ihre Arbeitgeber im Schnitt um fast 115.000 Euro, bevor sie auffliegen.

Wenn es also um Betrug oder Unterschlagung geht, stellen die eigenen Mitarbeiter ein hohes Risiko für Unternehmen dar. Dem GDV zufolge gehen knapp zwei Drittel der Fälle und rund 75 Prozent des Gesamtschadens zulasten krimineller Kollegen. „Angesichts unserer Erfahrungen müssen wir davon ausgehen, dass jedes Jahr 5 bis 10 Prozent der deutschen Unternehmen von eigenen Mitarbeitern betrogen werden“, sagt Rüdiger Kirsch, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Vertrauensschadenversicherung im GDV.

Täter nutzen Sicherheitslücken aus

Ausschlaggebend für die meisten Taten sind nach Erkenntnissen des Leipziger Strafrechts-Professors Hendrik Schneider fehlende Sicherheitsmechanismen in den Unternehmen. „Aus der Perspektive der Täter sind Sicherheitslücken günstige Tatgelegenheiten. Insbesondere bei längerer Unternehmenszugehörigkeit kann ein Mitarbeiter der Versuchung der günstigen Gelegenheit erliegen. Bisweilen kommen noch persönliche Risikokonstellationen hinzu, die entsprechende Taten begünstigen. So zum Beispiel, wenn der Täter meint, ‚einen Extrabonus verdient zu haben‘ oder wenn er sich von seinem Chef gekränkt und zurückgesetzt fühlt“, so Schneider.

Daneben spielen noch persönliche Umstände eine Rolle. Lebenskrisen, wie eine Scheidung, aber auch ein aufwändiger Lebensstil verbunden mit Geldknappheit können dazu führen, dass Mitarbeiter kriminell werden.

Folgeschäden nicht ausgeschlossen

Neben dem unmittelbaren Schaden für das Unternehmen selbst, können sich auch Folgekosten ergeben. Etwa dann, wenn wegen eines Diebstahls oder eines Sabotageakts Verträge nicht mehr eingehalten werden können. Grundsätzlich können alle Vermögenswerte des Unternehmens, ob materiell oder immateriell, ins Visier der Täter geraten: Sachwerte wie Waren oder die Büroeinrichtung, aber auch IT-Ausrüstung, Geld oder Daten.

Da ist zum Beispiel der Buchhalter, der regelmäßig Geldbeträge auf sein eigenes Konto umleitet, die Supermarktkassiererin, die manchmal in die Kasse greift, oder der Systemadministrator, der Elektrogeräte aus dem Bestand abzweigt, um sie privat zu verkaufen, und hin und wieder auch mal Betriebsgeheimnisse an die Konkurrenz weiterleitet.

Vertrauensschadenversicherung bietet Schutz

Schutz bietet für solche Fälle eine Vertrauensschadenversicherung. Sie entschädigt Unternehmen, wenn interne oder externe Vertrauenspersonen Gelder veruntreuen oder das Unternehmen betrügen, trägt auch die Kosten zur Minderung möglicher Reputationsschäden und übernimmt die Schadenermittlung und Rechtsverfolung.

Als Vertrauenspersonen gelten dabei sämtliche Mitarbeiter des Versicherungsnehmers, aber auch Dienstleister, die im Auftrag eines versicherten Unternehmens tätig werden. Das können externe IT-Dienstleister sein, aber auch Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater. Versicherungsmakler kennen diesen Versicherungsbaustein als obligatorische Absicherung in Zusammenarbeit mit Versicherungsunternehmen, die Abschlussprovisionen ausschütten.

Eigene Police oder Baustein

Damit die Schäden als Vertrauensschaden zählen, müssen sie aus einer vorsätzlichen und gesetzeswidrigen Handlung heraus entstanden sein. Die Vertrauensschadenversicherung kann als eigenständige Versicherung oder als Baustein in einer Vermögensschadenversicherung, auch Vermögensschadenhaftpflicht, abgeschlossen werden.

autorAutorin
Manila

Manila Klafack

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort