Autounfall: Kommt es besonders häufig zu Schäden, kann es zur Vertragskündigung seitens des Versicherers kommen. © dpa/picture alliance
  • Von Manila Klafack
  • 09.07.2018 um 12:28
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Nicht immer geht die Kündigung eines Versicherungsvertrags vom Versicherungsnehmer aus. Häufen sich Schadenfälle, wollen die Gesellschaften dieses Risiko lieber nicht in ihrem Bestand und sprechen eine ordentliche, und manchmal auch eine außerordentliche Kündigung aus. Was das bedeutet, lesen Sie hier.

Viele Versicherungsnehmer sind überrascht, wenn sie plötzlich von der Versicherungsgesellschaft die Kündigung ihres Vertrags erhalten. Insbesondere wenn innerhalb kurzer Zeit mehrere große Schadenfälle eingetreten sind, kann der Versicherer seinerseits dem Kunden kündigen. Darauf macht Rechtsanwältin Eva Grunert auf dem Online-Portal www.anwalt.de aufmerksam.

Da Versicherer, ebenso wie andere Unternehmen, auf ihren Gewinn schauen, würden sie regelmäßig die Rentabilität ihrer Verträge prüfen. Zeigt sich, dass ein Vertrag etwa aufgrund der Schäden nicht rentabel ist, könne das bei der Gesellschaft den Wunsch auslösen, ihn abzustoßen.

Die Kündigungsfrist beträgt bei einer ordentlichen Kündigung drei Monate bis zum Ende eines Versicherungsjahres, erklärt die Rechtsanwältin weiter. Bei Kfz-Versicherungen sie es lediglich ein Monat.

Außerordentliche Kündigung nach eingetretenem Schadenfall

Bei einer außerordentlichen Kündigung im Schadenfall ist die Lage ein wenig anders. Hier muss der Versicherer spätestens einen Monat nachdem die Entschädigungsfrage geklärt wurde, kündigen, so Gruner weiter. Bei Rechtsschutzversicherern müssen dafür zwei Schadenfälle innerhalb von zwölf Monaten eingetreten sein. Möchte der Kunde weiterhin bei seiner Versicherung bleiben, könne sich das Gespräch über eine Selbstbeteiligung lohnen.

Für den Versicherungskunden sei es nach einer Kündigung durch die Gesellschaft manchmal schwer, einen neuen Versicherungsschutz zu erhalten. Darum könne in diesem Fall laut Gruner die Kündigungsumkehr weiterhelfen. „Das bedeutet, Sie sprechen anstatt des Versicherers die Kündigung aus. Wenn Sie angeben können, dass Sie gekündigt haben, erhöhen sich die Möglichkeiten, einen neuen Vertrag abzuschließen“, soe Rechtsanwältin Gruner.

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Manila Klafack

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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