Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht Unregistrierten Maklern droht Abmahnung durch Wettbewerbshüter
Beschwerden zur Finanzbranche gab jedoch eher wenige – insgesamt 160. In vielen Fällen ging es darum, dass Vermittler ohne offizielle Registrierung und Genehmigung Finanz- und Versicherungsprodukte vertrieben. Auch würde es Beschwerden geben, bei denen gebundene Versicherungsvertreter sich als Makler ausgeben.
Ein Fall habe sogar einen Honorarberater betroffen, der seiner Arbeit ohne entsprechende Bafin-Listung nachging. In all diesen Fällen hat die Zentrale abgemahnt, da die Betroffenen gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen haben.
Was die Wettbewerbshüter ebenfalls stört, sind Internetseiten ohne oder mit lediglich unvollständigem Impressum. Makler sollten daher darauf achten, Handelsregisterangaben, Rechtsform sowie Registernummer vollständig aufzuführen.