Feuerwehrmänner löschen einen brennenden Tannenbaum: Die Frage, wer für solche Schäden haftet, hat die Deutsche Anwaltauskunft beantwortet. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 21.12.2016 um 10:49
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Die Feiertagssaison zum Jahresende ist die einsatzreichste Zeit für die Feuerwehr. Denn durch unachtsam aufgehängten Weihnachtsschmuck, falschen Umgang mit Kerzen und explodierende Böller ereignen sich jedes Jahr viele Unfälle. Aber wer haftet dann eigentlich und unter welchen Umständen? Die Deutsche Anwaltauskunft beantwortet die wichtigsten Fragen zum Versicherungsschutz rund um Weihnachten und Neujahr.

Während viele Deutsche in diesen Tagen nach Besinnlichkeit suchen, ist die Weihnachtszeit für viele Helfer von Feuerwehr und Co. eher von Stress geprägt. So markieren Weihnachten und Silvester für sie die einsatzreichsten Tage des Jahres. Häufige Gründe sind brennende Tannenbäume und explodierende Böller – aber auch Versicherungen müssen sich mit solchen Fällen beschäftigen.

Was genau passiert aber, wenn plötzlich nicht nur die Kerzen, sondern auch die Tannenzweige darunter brennen? Wer haftet für den Schaden, und welche Vorkehrungen sollten vor den Feiertagen getroffen werden? Die Deutsche Anwaltauskunft hat die Antworten.

Schäden durch brennende Weihnachtsdekoration – wer zahlt?

Klar, Kerzenschein verbreitet in den Augen vieler eine besinnlichere Stimmung als das kalte Licht von LED-Ketten. Damit entsteht aber auch ein erheblich höheres Brandrisiko. Was viele nicht wissen: Es ist nicht selbstverständlich, dass die Versicherung jeden Schaden übernimmt. Entscheidend ist der Umgang des Versicherungsnehmers mit der brennenden Weihnachtsdekoration.

„Lässt sich ein fahrlässiges Verhalten nachweisen, ist ein Brandschaden meist nicht vom Versicherungsschutz umfasst. Dies wird im Zweifelsfall vor Gericht und im Einzelfall entschieden, welches nach etlichen Faktoren bewertet“, sagt Anwalt Swen Walentowski.

Wer eine Kerze in einem Wohnraum länger als 15 Minuten ohne Aufsicht brennen lässt, handelt einer Gerichtsentscheidung (AG Neunkirchen, Aktenzeichen: 5 C 1280/95) zufolge grob fahrlässig. Wer allerdings nur für einen kurzen Augenblick, etwa für einen Toilettenbesuch, den Raum mit einer brennenden Kerze verlässt, dem wird sehr wahrscheinlich keine Fahrlässigkeit angelastet (LG Hof, Aktenzeichen 13 O 471/99 und LG Nürnberg-Fürth, Aktenzeichen 7 S 4333/01).

Wird keine Fahrlässigkeit nachgewiesen, reguliert die Hausratsversicherung den Brandschaden, berichtet das Portal Anwaltauskunft.

Welche Versicherung haftet bei Schäden durch Böller?

Die private Haftpflichtversicherung haftet immer dann, wenn bei einem Schaden durch einen Feuerwerkskörper keine grobe Fahrlässigkeit oder ein Vorsatz nachweisbar sind. Der Schutz gilt zudem auch für Schäden, die eigene Feuerwerkskörper an fremden Kraftfahrzeugen verursachen. Wenn Personen betroffen sind, übernimmt sie auch Krankenhauskosten und Co. Die private Unfallversicherung kommt erst dann ins Spiel, wenn ein Silvesterunfall zu Invalidität beim Versicherungsnehmer führt.

Kommt hingegen das eigene Haus zu Schaden, und der Urheber ist nicht zu ermitteln, dann zahlt die Wohngebäudeversicherung.

Wie verliert man beim Einsatz von Böllern den eigenen Versicherungsschutz?

Ein grob fahrlässiges Verhalten im Umgang mit Feuerwerkskörpern kann schnell dazu führen, dass man selbst für den entstandenen Schaden zahlen muss. „Wer unverantwortlich knallt, geht ein Risiko nicht nur für andere sondern auch für sich ein“, so Walentowski.

Manche Böller haben zum Beispiel auch ein bestimmtes Mindestnutzungsalter. Wer sich nicht daran hält, muss mit dem Verlust des Versicherungsschutzes rechnen.

Außerdem gilt: Böller aus dem Ausland, die hierzulande nicht verkauft werden dürfen, lassen den Schutz der Versicherung recht schnell erlöschen. Schon der Kauf an sich ist nämlich strafbar.

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