Viele Deutsche würden aus Angst vor den Kosten bei einem Rechtsstreit nicht zum Anwalt gehen. © Panthermedia
  • Von Redaktion
  • 30.06.2015 um 07:31
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71 Prozent der Deutschen scheuen den Gang zum Anwalt aus Angst vor den anfallenden Kosten. Eine Rechtsschutzversicherung kann hier Abhilfe schaffen. Wir haben die fünf wichtigsten Punkte für Kunden und Versicherte zusammengefasst.

1. Wer braucht eigentlich Rechtsschutz?

Das klingt nach einer banalen Frage. Diese besitzt jedoch ernsten Hintergrund. Es mag sich nicht erschließen, warum die minderjährige Tochter in der Rechtsschutzversicherung der Eltern eingeschlossen wird. Absolviert die Tochter jedoch ein Praktikum in einem Unternehmen und es kommt zu Streitigkeiten, kann es sinnvoll sein, die Angelegenheit einem Anwalt zu übergeben.

Generell gibt es Tarife für Singles und Familien. Oft liegen die Prämien für diesen Schutz nicht weit auseinander, sodass es sich für Familien lohnt, gleich alle zu versichern.

2. Wie viel zahle ich alleine?

Genauso wie in der Kaskoversicherung für das Auto geht es auch in der Rechtsschutzversicherung um das Thema Selbstbeteiligung. Von 0 bis zu 1.000 Euro bieten Versicherer unterschiedliche Stufen an. Wer über den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung nachdenkt, sollte die Selbstbeteiligung so kalkulieren, dass er im Fall des Falles zügig das Geld zur Verfügung hat. Es nützt wohl keinem, wenn man eine niedrige Prämie hat und im Streitfall die Selbstbeteiligung von 1.000 Euro, die zur Klageerhebung nötig ist, nicht besitzt.

Insofern sollten hier realistische Zahlen eingeplant werden, um kein unnötiges Risiko einzugehen.

3. Wie hoch ist die Deckungssumme?

Hier geht es vor allem um die Frage, bis zu welchem Streitwert der Versicherer leistet. Dabei sollte man zunächst zwischen in- und ausländischen Streitigkeiten unterscheiden. So sind Streitfälle in Deutschland mitunter ohne Deckungssumme also in unbegrenzter Höhe versichert. Wer Wert auf Leistungsbereiche wie gewerblichen Rechtsschutz legt, sollte darauf achten, dass im Fall des Falles auch ein Verfahren in mehr als einer Instanz möglich ist.

Im Ausland gelten andere Maßstäbe. Dabei nehmen die USA die Vorreiterrolle ein. Dort gibt es oft Begrenzungen im sechsstelligen Bereich, was die Höhe des Streitwertes angeht. Deshalb sollten Personen, die sich länger dort aufhalten, sich rechtzeitig informieren.

4. Wo bin ich versichert?

In Anlehnung an die Frage, in welcher Höhe überhaupt geleistet wird, stellt sich jene nach den Orten an denen geleistet wird. Manche Versicherer beschränken sich auf Europa. Andere leisten weltweit. Hierbei sollte man gerade jetzt in der Urlaubszeit bedenken, dass das Motto „andere Länder, andere Sitten“ sich auch auf Rechtsstreitigkeiten beziehen kann.

So zeigt ein Fall aus der vergangenen Woche nicht nur, wieso eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll ist. Er erklärt auch, wie Urlaub und Versicherungen zusammenspielen.

5. Ab wann leistet die Versicherung?

Grundsätzlich gibt es für Versicherte, die noch nie eine Rechtsschutzversicherung besessen haben, eine Wartezeit. Dabei unterscheidet sich die Länge je nach Anbieter. Grund dafür ist, dass Verträge nicht bei Eintritt eines Schadens geschlossen werden sollen, um den Schaden dann später zu melden.

Hier lohnt sich der Gang zu einem unabhängigen Berater, der einen Leistungsvergleich auf Basis des Marktdurchschnitts anfertigen kann.

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