Die Guy-Fawkes-Maske wird weltweit mit Hackern assoziiert: Besonders vor modernen Gefahren wie Cyber-Attacken sollten sich Unternehmen schützen. Denn: Die gab es früher noch nicht. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 22.11.2016 um 11:53
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 01:30 Min

Die fortschreitende Digitalisierung bringt neue Technologien, aber auch neue Risiken und neue Gefahren für Unternehmen hervor. Durch den umfassenden Wandel können sich auch betriebliche Anforderungen an den Versicherungsschutz verändern. Genau deshalb gilt es, die Betriebshaftpflichtversicherung regelmäßig zu prüfen und anzupassen.

In den vergangenen Jahren hat der Gesetzgeber vieles unternommen, was direkte Auswirkungen auf den Versicherungsschutz von Unternehmen hat – das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG), das Umweltschadensgesetz (USchadG) oder die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie sind nur einige Beispiele. Damit nicht genug, müssen sich die Betriebe auf neue Kundenbedürfnisse und sich verändernde Vertriebswege einstellen. Das alles birgt neue Risiken, die vom bisherigen Versicherungsschutz nicht zwingend abgedeckt sind.

„Zum Beispiel sind Verletzungen aus den Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes in älteren Betriebshaftpflicht-Policen oft nicht gedeckt, weil das Gesetz zum Zeitpunkt des Versicherungsschlusses noch gar nicht existierte“, erklärt Daniel Koch, Leiter Produktmanagement Firmen der HDI Versicherung. Das gleiche gilt häufig auch für das Umweltschadensgesetz. Auch die Gefahr, Opfer eines Cyber-Angriffs zu werden, war vor wenigen Jahren noch gar kein Thema in den Firmenzentralen.

Aber nicht nur die Deckungsumfänge im Versicherungsvertrag gilt es anzupassen – auch die Deckungssummen sind oftmals längst nicht mehr ausreichend. „Von amerikanischen Verhältnissen sind wir zwar noch ein Stück entfernt“, so Koch. „Aber bei aktuellen Schadenfällen stehen heute oft Haftungssummen im Raum, die man vor einigen Jahren noch als völlig utopisch angesehen hätte.“ So könnten zu niedrige Deckungssummen den Ruin eines ganzen Unternehmens bedeuten.

Die Sach-Risiken sollten ebenfalls ausreichend betrachtet und abgesichert werden. Gerade in den Bereichen Elektronik und Steuerung ist in den vergangenen Jahren viel passiert. Da sollte man sich als Unternehmensverantwortlicher konsequent fragen: Entspricht der Versicherungsschutz noch den aktuellen Anforderungen? Das gilt auch für eine Absicherung von Betriebsunterbrechungen. Was, wenn in einer Druckerei auf einmal der Drucker streikt? Ist ein Entschädigungsschutz ausreichend sichergestellt?

Eine Deckungssumme von unter drei Millionen ist unverantwortlich

„Die Praxis zeigt, dass sich Unternehmer oft nicht genügend Gedanken um die Absicherung ihrer Investitionen machen. Wir raten deshalb jedem Verantwortlichen dringend, den Versicherungsschutz seines Unternehmens regelmäßig zu überprüfen“, fasst Koch zusammen. Zum Beispiel hält er in der Betriebshaftpflichtversicherung Deckungssummen von unter drei Millionen Euro heutzutage für unverantwortlich, berichten die Mittelstand Nachrichten. „Wir empfehlen auch kleineren Unternehmen Deckungssummen von mindestens fünf Millionen Euro.“

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort