Ein handschriftliches Testament trägt den Schriftzug "Testament". Damit ist schon viel geregelt, aber eben noch nicht alles. Vor allem Unfall- und Lebensversicherungen müssen zügig über den Todesfall informiert werden. © dpa/picture alliance
  • Von Manila Klafack
  • 13.03.2018 um 11:30
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Angehörige haben bei einem Todesfall neben der Trauer um den Verlust des geliebten Menschen vieles zu bedenken. Dabei geht eines oft unter: die Versicherungen zu informieren. Doch um die Leistungen aus der Unfall- oder Lebensversicherung zu erhalten, zählt jeder Tag.

Gesamtrechtsnachfolge heißt es, wenn in einem Erbfall alle Rechten und Pflichten des Erblassers auf den Erben übergehen. Eine Ausnahme bilden dabei die höchstpersönlichen Dinge, wie der Arbeits- oder Ehevertrag. Und bei Versicherungsverträgen ist je nach Sparte manchmal Eile geboten, um die Leistungen zu erhalten.

Lebensversicherer beispielsweise geben Erben maximal 72 Stunden Zeit, sich zu melden. Unfallversicherer wollen meist binnen 48 Stunden nach dem Todesfall informiert werden. Geht die Meldung nicht rechtzeitig ein, kann die Zahlung der vereinbaren Todesfallleistung verweigert werden. Darauf weist die Zeitschrift Finanztest in ihrer April-Ausgabe hin.

Personenbezogene Versicherungen wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung endeten in der Regel mit dem Tod. Auto- und Hausratversicherungen dagegen blieben zunächst bestehen und müssten von den Erben gekündigt werden. Die Experten der Finanztest-Redaktion haben zusammengestellt, welche Verträge, wie gekündigt werden müssen, und welche mit dem Tod enden. Eine Checkliste erleichtert es den trauernden Angehörigen, nichts zu vergessen.

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Manila Klafack

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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