Theo Hölscher, Vorstandsvorsitzender Uelzener Versicherungen, weist im Interview auf häufige Irrtümer beim Versicherungsschutz von Haustieren hin. © Uelzener
  • Von Lorenz Klein
  • 15.11.2017 um 17:41
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Mit Tierversicherungen kennt sich Theo Hölscher bestens aus. Der Vorstandsvorsitzende der Uelzener Versicherungen erklärt im Interview mit Pfefferminzia, welche Irrtümer Tierhalter in Deutschland vermeiden sollten und warum sogenannte Mehrhundetarife künftig an Bedeutung gewinnen könnten.

Pfefferminzia: Ausreichender Versicherungsschutz gilt für jeden Tierbesitzer als Muss, doch das dürfte nicht jedem so klar sein. Welche Irrtümer begehen Tierhalter im Umgang mit der Versicherungsfrage häufig?

Theo Hölscher: Tierhalter haften nach Paragraf 833 BGB mit ihrem Privatvermögen für Schäden, die ihr Tier ohne ihr eigenes Verschulden anrichtet. Was das im Ernstfall konkret bedeutet, ist in der Tat nicht jedem Tierbesitzer klar. Die Verwirklichung einer tiertypischen Gefahr – beispielsweise Beißen, Umherlaufen, Kratzen, sogar Bellen eines Hundes oder Treten eines Pferdes – reicht für eine Haftung des Halters, wenn hierdurch ein Schaden verursacht wird. Im Leistungsfall können Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mehreren Millionen Euro entstehen.

Ein weiterer Irrglaube ist, dass kleine Hunde in der privaten Haftpflichtversicherung eingeschlossen seien. Das ist lediglich bei Kleintieren wie etwa Kaninchen, Hamstern und Katzen der Fall. Für Hunde, auch kleiner Hunderassen, besteht sogar eine gesetzliche Versicherungspflicht, die in den einzelnen Bundesländern allerdings unterschiedlich geregelt ist. Einzige Ausnahme: Mecklenburg-Vorpommern. Ein Großteil der Hundeschulen verlangt bereits für den Besuch einer Welpengruppe, neben der Vorlage eines Impfausweises, eine gültige Haftpflichtversicherung.

Und was sollten speziell Pferdehalter bedenken?

Für Pferdehalter gibt es zwar noch keine Versicherungspflicht. Aufgrund der enormen Schadenhöhe, die durch Unfälle mit dem Fluchttier Pferd erreicht werden, empfehlen wir allerdings jedem Pferdehalter das finanzielle Risiko mit einer Pferdehalterhaftpflichtversicherung abzusichern. Viele Pensionsstall-Betreiber bestehen inzwischen auf Vorlage der Versicherung bei Einzug in den Stall.

Auf welche Tarifmerkmale sollte aus Ihrer Sicht bei Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht geachtet werden?

Um auch bei großen Personenschäden finanziell ausreichend abgesichert zu sein, sollte die Deckungssumme mindestens 5 Millionen Euro umfassen. Wir empfehlen eine Deckungssumme von 15 Millionen Euro, da vor allem bei Personenschäden mit Invalidität und Erwerbsunfähigkeit hohe Schadensummen die Folge sein können. Die Uelzener Tierhalterhaftpflicht bietet bedarfsgerechte Tarife mit unterschiedlichen Deckungssummen in drei Varianten an: bis 5 Millionen Euro, bis 10 Millionen Euro oder bis 15 Millionen Euro.

Hundehalter sollten außerdem darauf achten, dass es keine Ausschlüsse für bestimmte Rassen gibt. Für die Uelzener kann ich sagen, dass wir alle Hunderassen zum selben Beitrag versichern – ohne Ausnahme. Geprüft werden sollte auch, ob zum Beispiel Aufenthalte auf Hundeplätzen oder Urlaubsreisen im Ausland abgedeckt sind. Neben Personen- und Sachschäden sollten auch Mietsachschäden mitversichert sein.

Können Sie näher erläutern, was in der Praxis unter Mietsachschäden zu verstehen ist?

Mietsachschäden sind Schäden an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen oder auch Mietwagen. Die zerkratzte Tür in der Mietwohnung, das zerbissene Sofa im Hotelzimmer oder die zerkaute Kopfstütze im Mietwagen sind die Klassiker unter den Mietsachschäden. Wichtig: Mietsachschäden sind nicht automatisch mitversichert. Hier ist eine Klärung mit dem jeweiligen Versicherer dringend erforderlich.

Gibt es Trends, die Sie beobachten?

In deutschen Haushalten geht der Trend zum Zweithund. Einige Versicherer, wie auch die Uelzener, bieten sogenannte Mehrhundetarife zu günstigeren Konditionen – nachfragen lohnt sich also.

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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