Sich früh mit der Nachfolgeplanung zu befassen und das Erbe rechtssicher zu regeln ist gerade bei großen Vermögen, komplexeren Familienverhältnissen und Unternehmern Pflicht. © dpa/picture alliance
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  • 27.08.2018 um 10:51
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Fast 110 Milliarden Euro haben die Deutschen 2016 verschenkt und vererbt. Versicherungsprodukte spielen bei der Vermögensübertragung eine wichtige Rolle, um Erbstreitigkeiten zu vermeiden und Steuern zu sparen.

Die Zahl ist überraschend hoch. Mehr als zwei Drittel der Deutschen haben kein Testament. Nur 30 Prozent haben mit diesem wichtigen Dokument für den Fall der Fälle vorgesorgt, zeigt eine Umfrage des Deutschen Forums für Erbrecht. Warum ist das so? „Das liegt zu einem sehr großen Teil an der Unwissenheit über das gesetzliche Erbrecht“, sagt Jens Patze, Produktsteuerung Leben bei der Helvetia. „Dass der Ehegatte ohne Testament meist nur die Hälfte erbt, ist den wenigsten bekannt“, sagt er.

Das liegt an der gesetzlichen Erbfolge (siehe Grafik unten). Im Erbrecht spielt die Verwandtschaft eine große Rolle – egal, ob man ein enges Verhältnis hatte oder sich nie gesehen hat. Selbst wenn ein Ehepaar keine Kinder hat, können noch Geschwister, Nichten und Neffen oder die Eltern des Verstorbenen zum Zug kommen. Besonders bitter kann das bei unverheirateten Paaren ausgehen. Liegt hier kein „letzter Wille“ vor, erhält ein nichtehelicher Partner laut der gesetzlichen Erbfolge nämlich gar nichts.

„Auf der anderen Seite beschäftigt man sich natürlich auch nur ungern mit dem eigenen Tod“, so Patze weiter. Wer jedoch später Ärger zwischen den Erben vermeiden wolle, sollte sich zumindest Gedanken zu seinen Wünschen machen oder mit einem Experten reden, rät der Experte. „Erst recht, wenn größere Vermögenswerte wie Immobilien oder Unternehmen vorhanden sind.“

Denn bei einem ungeregelten Nachlass kann es auch sein, dass die Erben einen substanziellen Teil des Vermögens in Form von Steuern an den Staat abgeben müssen. Wie hoch die Erbschaftsteuer ist, hängt vom Wert des Nachlasses ab und davon, wer erbt. Die einzelnen Verwandtschaftsgrade sind in unterschiedliche Erbschaft und Schenkungsteuerklassen eingeteilt, für sie gelten auch jeweils unterschiedliche Freibeträge (siehe Grafik Seite 3).

Dabei gilt: Je näher die Verwandtschaft, desto weniger Steuern sind zu zahlen. Der Freibetrag für ein Kind des Verstorbenen liegt beispielsweise bei 400.000 Euro, bei Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind es nur 20.000 Euro.

Sich früh mit der Nachfolgeplanung zu befassen und das Erbe rechtssicher zu regeln, ist also gerade bei großen Vermögen, komplexeren Familienverhältnissen und Unternehmern Pflicht. Ein Instrument, das hierbei durchaus Vorteile bietet, oft aber nicht bedacht wird, ist der Versicherungsvertrag.

Bausteine für die Nachlassplanung

„Versicherungen können ganz elementare Bausteine der Nachlassplanung sein“, sagt Rechtsanwalt Lutz Arnold aus Berlin. Das Wichtigste sei dabei das Ziel des Erblassers. Arnold: „Soll vor allem befürchteter Streit zwischen Erben vermieden werden? Will man Erbschaftsteuern sparen? Oder soll eine Person mehr beziehungsweise einen bestimmten Vermögensteil erhalten und die anderen Erben dagegen mit weniger abgefunden werden? Die meisten Ratsuchenden hätten gerne alles auf einmal.“

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