Versicherungsmakler und BU-Experte Matthias Helberg. © privat
  • Von Redaktion
  • 13.09.2016 um 09:26
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Einige Versicherer starten diese Tage Aktionen, bei der Kunden nur drei Fragen beantworten müssen, um eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen. Was Makler und BU-Experten davon halten, lesen Sie hier.

Der Volkswohl Bund bietet derzeit eine Aktion in der Berufsunfähigkeitsversicherung an, bei der Kunden bis 31. Dezember 2016 das Produkt mit vereinfachter Risikoprüfung beantragen können. Es ist nicht das erste Mal, dass der Versicherer eine solche Aktion anbietet. 2013/2014 war das schon mal der Fall.

Natürlich gibt es bestimmte Rahmenbedingungen für die Aktion, die Versicherungsmakler Matthias Helberg auf seinem Blog zusammengefasst hat. So beträgt das maximale Eintrittsalter beispielsweise 45 Jahre, die versicherbare Rente liegt bei maximal 750 Euro und eine Beitragsdynamik ist nicht möglich.

Und um welche drei Fragen handelt es sich nun? Eine ist, ob beim Kunden bis heute eine HIV-Infektion (positiver AIDS-Test), eine Krebserkrankung, ein Herzinfarkt, ein Schlaganfall oder noch ein paar andere Krankheiten festgestellt wurden.

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Die zweite Frage hakt nach, ob sich der Interessent aktuell in einer medizinischen Behandlung oder einer laufenden Therapie befindet, Drogen oder regelmäßig Medikamente nimmt, ob eine Operation geplant ist, und so weiter.

Und die dritte Frage schließlich befasst sich damit, ob Anträge des Kunden auf Lebens-, BU-Versicherung & Co. nur zu erschwerten Bedingungen angenommen, zurückgestellt oder abgelehnt wurden.

Was ist nun von der Aktion zu halten?

Makler Matthias Helberg begrüßt, dass der Versicherer Interessenten den Zugang zu einer BU vereinfachen will. Kritik übt er trotzdem, vor allem an den zeitlich unbefristeten Fragen. „Zwar wird wohl jeder angeben können, ob er irgendwann einmal Krebs, eine HIV-Infektion, oder einen Bandscheibenvorfall hatte“, schreibt Helberg. „Bei Stoffwechselstörungen oder psychischen Störungen sieht die Sache schon anders aus, zumal nicht nach Behandlungen sondern nach Feststellungen, also nach Diagnosen, gefragt wird.“

Ohne eine sehr gründliche Prüfung der Krankenakte könnte kein gesetzlich Versicherter diese Fragen ruhigen Gewissens beantworten.

Helberg: „Auch die ebenfalls zeitlich unbefristete Frage nach abgelehnten (oder mit einer Erschwernis angenommenen) Anträgen sollte meiner Meinung nach befristet werden: Wer mit über 40 Lebensjahren die Aktion noch nutzen können soll, hat eventuell mehr als 20 Jahre Vorversicherungen zu überprüfen.“

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