Dieter Rauch: Der Geschäftsführer des Verbunds Deutscher Honorarberater hält die Interpretation der Anwaltskanzlei GPC Law für Unsinn. © VDH
  • Von Redaktion
  • 06.10.2017 um 09:35
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Die Anwaltskanzlei GPC Law glaubt, dass dem Gesetzgeber beim IDD-Umsetzungsgesetz ein Fehler passiert ist. Versicherungsberater hätte dadurch bis Februar 2018 keine rechtliche Grundlage für ihr Handeln. Der Verbund Deutscher Honorarberater widerspricht dieser Interpretation nun.

Welche Ansicht vertritt die Kanzlei GPC Law?

Mit Verkündung des IDD-Umsetzungsgesetzes am 28. Juli 2017 wurde ein neuer Paragrafen 34e GewO in Kraft gesetzt. Diese Norm schaffe eine Verordnungsermächtigung für die neuen Pflichten der Versicherungsvermittler nach der IDD-Umsetzung. Laut GPC Law habe der neue Paragraf den alten Paragrafen 34e GewO abgelöst, der eigentlich die Rechtsgrundlage für Versicherungsberater war. Daher würden Versicherungsberater nun ohne rechtliche Grundlage agieren, wodurch es auch zu Problemen mit der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kommen könne.

Was meint der Verbund Deutscher Honorarberater (VDH) dazu?

Er widerspricht der Ansicht der Anwaltskanzlei. Diese Interpretation sei „Unsinn“.

Auf der Webseite des Verbunds heißt es: „Der Verbund Deutscher Honorarberater widerspricht dieser Ansicht und verweist auf die Gewerbeordnung. In Paragraf 156 werden Übergangsfristen geregelt. Bis zum Inkrafttreten der Umsetzung der IDD-Richtlinie im Februar behalten demnach auch die Registrierungen zum Versicherungsberater (34e alt) ihre Gültigkeit.“

Auch die bestehenden VSH-Versicherungen seien nicht betroffen. Die Registrierung als Versicherungsberater 34e sei daher auch weiterhin möglich. „Wieder einmal mehr scheint es hier Nebelkerzen aus dem Lager der Provisionslobby zu geben“ so das abschließende Fazit von Dieter Rauch, Geschäftsführer des VDH.

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