Ein Patient lässt sich von seinem Zahnarzt behandeln: Auch Zahnzusatzpolicen übernehmen nicht alle Kosten. © dpa/picture alliance
  • Von Juliana Demski
  • 06.07.2017 um 11:07
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Der Gang zum Zahnarzt steht in der Beliebtheitsskala der Deutschen vermutlich in etwa auf der gleichen Stufe wie der Besuch beim Chiropraktiker. Aber auch aus finanzieller Sicht kann der Eingriff unangenehme Folgen haben. Wer eine private Zahnzusatzpolice abgeschlossen hat, kann immerhin letzteres Risiko ausschalten – oder? Ob und wann es überhaupt Geld von der Versicherung gibt, lesen Sie hier.

Zahnprobleme gehören zu den wohl nervigsten und vor allem schmerzhaftesten Leiden. Im Ernstfall kann eine private Zahnzusatzpolice zumindest die finanziellen Nachteile lindern helfen.

Aber auch hier gibt es einiges zu beachten.

Nicht immer übernimmt die Versicherung alle Kosten. Wurde mit der Behandlung bereits vor Vertragsabschluss begonnen, zahlen Versicherer oft auch nicht. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin, wie das zahnärztliche Nachrichtenportal ZWP Online berichtet.

Eine Ausnahme: Tarife, die auch vorherige Diagnosen miteinschließen. Diese sind aber meist teurer. 

Insgesamt gilt meist:

In den ersten drei bis acht Monaten nach Vertragsabschluss übernehmen viele Zahnzusatzversicherer keine Behandlungen. Darüber hinaus sind die Leistungen in den ersten Vertragsjahren häufig begrenzt.

Und:

Nicht immer sind alle Leistungen enthalten. Teilweise kommen Versicherungen für Zahnersatz auf, teilweise nur für die Erhaltung der Zähne. Implantate oder Inlays können je nach Tarif ausgeschlossen sein.

Auch beschränkt sich mitunter das Versprechen einer hundertprozentigen Kostenübernahme etwa beim Zahnersatz auf die Basistherapie, also die Regelversorgung.

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Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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