Ein Regenrohr in Aktion: Wasser ist nicht gleich Wasser – das musste auch die Klägerin feststellen. © dpa/picture alliance
  • Von Juliana Demski
  • 19.06.2017 um 11:42
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So gut wie jedes Haus verfügt über Regenrinnen, die Wasser vom Dach wegtransportieren sollen. Was aber, wenn diese verstopft sind und sich so eine Überflutung des Kellers anbahnt? Muss die Versicherung den Schaden dann zahlen? Mit diesem Fall befassten sich kürzlich die Richter des Oberlandesgerichts in Hamm.

Was ist geschehen? 

Eine Frau bemerkt, dass ihr Keller überflutet ist. Grund dafür: ein Drainagerohr, das Regenwasser aus einem Fallrohr auf ihr Grundstück ableiten soll. Wegen Verschlammung im Zufluss zu einem anderen Rohr kam es zur Überflutung ihres Kellers.

Die Frau benachrichtigt daraufhin ihre Wohngebäudeversicherung und gibt einen Leitungswasserschaden an. Diese weigert sich aber, zu zahlen. Der Fall landet vor Gericht.

Das Urteil

Weder vor dem Landgericht Bielefeld noch vor dem Oberlandesgericht Hamm hat die Klägerin Erfolg (Aktenzeichen 20 U 148/16). Denn: Wasser ist nicht gleich Wasser.

Laut Urteil der Richter handelt es sich hier nicht um Leitungs-, sondern um Regenwasser. Dieses ist so nicht im Vertrag abgedeckt. Der Wohngebäudeversicherer muss für die Kosten nicht aufkommen, und die Klägerin muss den Schaden doch aus eigener Tasche bezahlen.

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Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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