Das Landgericht in Itzehoe: Die Richter des Landgerichts entschieden, dass eine Versicherung bei unklarer Brandursache und einer Unterversicherung den vollen Schaden regulieren muss. © picture alliance / imageBROKER | Thomas Robbin
  • Von Manila Klafack
  • 11.08.2020 um 11:51
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Ein Versicherer muss bei einer offensichtlichen Diskrepanz zwischen Gebäudewert und Versicherungssumme den Kunden auf diese Differenz hinweisen. Geschieht das nicht und entsteht ein Schaden, muss das Unternehmen die volle Höhe regulieren, so ein Urteil des Landgerichts Itzehoe.

Was ist geschehen?

Im August 2012 brennt das Gebäude mit dem Spielzeugladen des Klägers vollständig aus. Der Kläger verlangt sowohl von seiner Gebäude-, als auch von der Inhalts- sowie von der Ertragsausfallversicherung eine vollständige Regulierung des Schadens.

Der Versicherer weigert sich, der Fall landet vor Gericht. Die Streitpunkte sind insbesondere die Brandursache und die Unterversicherung des Gebäudes.

Zwei Streitpunkte

Als Brandursache kommt ein zu lange geladener Akku und ein Leitungskurzschluss in Betracht. Da aber nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte, dass der Akku tatsächlich Auslöser des Brands war, könne der Versicherer keine grobe Fahrlässigkeit geltend machen, urteilen die Richter des Landgerichts Itzehoe (Aktenzeichen 3 O 143/13). Er muss den Schaden regulieren.

Ein weiterer strittiger Punkt betrifft die Versicherungssumme – das Gebäude war deutlich unterversichert. Hier sehen die Richter jedoch den Versicherer in der Pflicht. Er hätte seinen Kunden über die Differenz aufklären müssen, finden die Richter. Grund für die Unterversicherung sei die Ermittlung des komplizierten „Versicherungswertes 1914“, die in diesem Fall ein Versicherungsmakler ermittelte.

Diese Ermittlung sei aber Aufgabe eines Gebäudesachverständigen, so die Richter. Denn auch ein Versicherungsmakler könne sich hierbei irren. Daher sei die Versicherung verpflichtet, den Schaden in Gänze zu begleichen.

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Manila Klafack

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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