Eine ältere Frau mit Pflegerin: Wer in Sachen Pflege Versicheurngsbeträge begeht, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 21.11.2016 um 10:13
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Betrug ist im Feld der Pflege keine Seltenheit. Wer ertappt wird, muss mit Konsequenzen rechnen. Und zwar da, wo es wehtut – in der Höhe der Zahlungen. Denn: Das Sozialgericht Berlin hat nun geurteilt, dass das Sozialamt in so einem Fall Leistungen kürzen darf.

Was ist geschehen?

Eine ältere Frau bezieht vom Sozialamt Steglitz-Zehlendorf seit Jahren Grundsicherung im Alter. Zur gleichen Zeit ist sie Patientin eines Pflegedienstes.

Mit Bescheid vom August 2016 nimmt das Sozialamt alle Bescheide zurück, die der Frau Sozialleistungen für den Zeitraum November 2014 bis Februar 2015 zubilligen.

Der Grund: Anscheinend sei die Frau am Abrechnungsbetrug des Pflegedienstes beteiligt gewesen. Somit habe sie ein Einkommen aus Kick-Back-Zahlungen (Rückvergütungen) zwischen 245 und 336 Euro monatlich erzielt, berichtet das Portal Smart Law. 1.125 Euro müsse sie nun zurückzahlen. Dafür sei die laufende Grundsicherung um 73 Euro im Monat zu kürzen.

Die Frau zieht gegen den Bescheid vor Gericht.

Das Urteil

Das Sozialgericht Berlin gibt dem Sozialamt Recht (Aktenzeichen S 145 SO 1411/16 ER). Denn: Die beschlagnahmten Kassenbücher des Pflegedienstes zeigen, dass Die Frau über die Jahre Zahlungen in Höhe von 12.064 Euro erhalten hat.

Außerdem hat sie Nachweise über tägliche Pflege unterzeichnet, obwohl sie keine solchen Leistungen erhalten hat.

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