Eine Statue der Gerechtigkeitsgöttin Justitia: Im vorliegenden Fall musste der Versicherer Schadenersatz leisten. © picture alliance / CHROMORANGE | Udo Herrmann
  • Von Juliana Demski
  • 28.02.2022 um 15:10
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Bei der Wohngebäudeversicherung kann der Regulierungsprozess schon mal ein wenig dauern. Allzu viel Zeit darf sich der Versicherer aber nicht lassen, wie nun das Oberlandesgericht Nürnberg entschied. Denn dann können Versicherte Schadenersatz fordern.

Was ist geschehen?

In einer vermieteten Wohnung kommt es zu einem größeren Leitungswasserschaden. Der Eigentümer melden den Schaden seiner Wohngebäudeversicherung, doch diese lässt sich mit der Regulierung Zeit. Anstatt den Schaden vertragsgemäß zu regulieren, verzögert sich das pflichtwidrig. Der Eigentümer kann sein Objekt deshalb nicht sanieren und erhält in dieser Zeit auch keine Mieteinnahmen, da die Wohnung durch den Wasserschaden unbewohnbar ist. Der Fall landet schlussendlich vor Gericht.

Das Urteil

Das Oberlandesgericht Nürnberg gibt der Klage teilweise statt, und die Versicherung muss rund 13.000 Euro Schadenersatz leisten (Aktenzeichen: 8 U 3174/20). Allerdings treffe den Wohnungseigentümer eine Mitschuld, heißt es. Nach Abschluss der gerichtlichen Beweissicherung hätte er das Objekt in diesem Fall zunächst auf eigene Kosten sanieren müssen, um den Mietausfallschaden zu begrenzen. Das sei ihm zuzumuten gewesen.

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Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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