Ein Ärztehaus in der beliebten Urlaubsstadt Palma auf Mallorca: Wer einen Rücktransport braucht, muss sich laut Urteil keine ärztliche Anordnung holen. © dpa/picture alliance
  • Von Juliana Demski
  • 07.08.2017 um 16:14
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 00:40 Min

Wer wegen Krankheit einen Rücktransport bei seiner Auslandskrankenversicherung beantragt, muss dafür keine ärztliche Anordnung vorlegen – auch, wenn es so im Vertrag steht. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz.

Was ist geschehen?

Ein Versicherter verklagt seine Auslandskrankenversicherung, weil diese die Kosten für einen Krankenrücktransport aus dem Urlaub nicht übernehmen will.

Grund: Laut Versicherung sehen die Versicherungsbedingungen vor, dass ein solcher Transport von einem Arzt angeordnet sein muss. Das sei hier nicht der Fall.

Das Urteil

Das Oberlandesgericht Koblenz stellt sich in zweiter Instanz auf die Seite des Klägers (Aktenzeichen 10 U 946/15).

Die Regelung, dass nur eine ärztliche Anordnung einen Rücktransport ermöglicht, benachteilige den Versicherungsnehmer zu stark, so die Richter. Allein relevant dürfe vielmehr die medizinische Notwendigkeit des Krankenrücktransports sein.

autorAutor
Juliana

Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort