Eine Familie im Grünen: Eltern dürfen laut Urteil nicht weniger in die gesetzliche Rentenkasse zahlen als Kinderlose. © dpa/picture alliance
  • Von Juliana Demski
  • 21.07.2017 um 10:13
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Eltern stehen keine geringeren gesetzlichen Rentenbeiträge zu. Das entschied nun das Bundessozialgericht. Geklagt hatten zwei Elternpaare. Sie hatten gefordert, nur die Hälfte von dem zahlen zu müssen, was kinderlose Paare zahlen.

Was ist geschehen?

Zwei Elternpaare aus Freiburg sehen es nicht ein, die gleichen Beiträge in die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung sowie Pflegeversicherung zu zahlen wie Menschen, die keine finanzielle Belastung durch Kinder haben.

Sie fordern, dass die Kosten für Eltern halbiert oder zumindest reduziert werden. Dabei berufen sie sich auf ein Urteil aus dem Jahr 2001. Durch das waren die Beiträge in der Pflegeversicherung für Kinderlose gestiegen.

Das Urteil

Die Richter des Bundessozialgerichts entscheiden, dass die bisherigen Beiträge für Eltern in der gesetzlichen Rentenversicherung rechtens sind und nicht gegen das Grundgesetz verstoßen (Aktenzeichen B 12 KR 13/15 R und B 12 KR 14/15 R).

Der Grund: Laut Urteil werden Eltern anderweitig entlastet; beispielsweise durch kostenfreie Schulen und die Anrechnung von Kindererziehungszeiten. Zur Pflege- und Krankenversicherung entschied das Gericht allerdings nicht.

Die Kläger geben sich damit aber nicht zufrieden – sie wollen nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

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Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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