Der Eingangsbereich des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe: Wer als Versicherungsvertreter falsche Angaben zur Gesundheit eines Kunden macht, kann dafür vor Gericht verurteilt werden. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 26.07.2017 um 12:03
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Der Bundesgerichtshof hatte jüngst einen interessanten Fall zu klären: Ein Mann will Berufsunfähigkeitsversicherungen bei einem Versicherungsvertreter abschließen. Bei den Gesundheitsfragen erzählt er ihm, dass er mehrmals wegen Rückenbeschwerden in Behandlung war. Auf dem Fragebogen erwähnt der Vertreter dies aber nicht, weil dabei laut Angaben des Kunden „nichts herausgekommen“ sei. Der Versicherer will wegen arglistiger Täuschung nicht zahlen. Wie ist der Fall ausgegangen? Hier lesen Sie’s.

Was ist geschehen?

Ein Mann schließt im Mai 2010 zwei Berufsunfähigkeitsversicherungen ab, eine als Zusatzversicherung zu einer Rentenversicherung. Den Gesundheitsfragebogen füllen er und sein ihm persönlich bekannter Versicherungsvertreter aus. Letzterer stellt die Fragen, der Mann antwortet, der Vertreter füllt die Antragsformulare aus.

In beiden Formularen füllt der Versicherungsvertreter sämtliche Gesundheitsfragen (unter anderem nach ärztlichen Beratungen, Behandlungen und Untersuchungen wegen Krankheiten und Beschwerden während der letzten fünf Jahre, insbesondere auch Rückenbeschwerden) mit Nein aus.

Beide Anträge enthalten außerdem den Passus: „Auch dann, wenn die obigen Gesundheitsfragen korrekt verneint wurden, ist oftmals ein Arzt vorhanden, der über Ihre Gesundheitsverhältnisse informiert ist (zum Beispiel Vorsorgeuntersuchung, Erkältungserscheinung). Falls Sie keinen Arzt angeben, bestätigen Sie bitte, dass in den letzten 5 Jahren kein Arztbesuch stattgefunden hat (Zahnarztbesuche müssen nicht angegeben werden).“ Darunter ist jeweils das Kästchen mit der Antwort „Ja, ich habe keine Ärzte aufgesucht“ angekreuzt.

Anfang Juli 2011 erhebt der Mann Anspruch auf Versicherungsleistungen: ab Oktober 2013 soll er eine monatliche BU-Rente von insgesamt 1.300 Euro erhalten.

Der Versicherer ficht die Verträge im Februar 2013 wegen arglistiger Täuschung an und erklärt sich für leistungsfrei.

Warum?

Der Mann habe die Gesundheitsfragen bewusst falsch beantwortet. Er sei bereits 1999 eine Bandscheibenprotrusion erlitten, habe in den fünf Jahren vor Antragstellung insgesamt zehnmal seine Hausärztin wegen Rückenbeschwerden aufgesucht und sich allein in den letzten sieben Monaten vor Antragstellung fünfmal in ärztliche Behandlung begeben, davon dreimal wegen Rückenbeschwerden. Es folgten danach noch weitere Behandlungen.

Der Mann behauptet, dem Versicherungsvertreter auf entsprechende Fragen erklärt zu haben, er sei wegen Rückenschmerzen in Behandlung gewesen – allerdings sei bei den Untersuchungen nichts herausgekommen, die Ärzte hätten ihn wie einen Simulanten behandelt. Die Entscheidung, ob die Gesundheitsfragen in den Anträgen mit „ja“ oder „nein“ zu beantworten waren, habe der Versicherungsvertreter getroffen.

Der Fall landet vor Gericht.

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