Die Schatten einer vierköpfigen Familie: Das Sozialgericht Freiburg entschied, dass die Richter in Karlsruhe über die Finanzierung der Pflegeversicherung beraten muss. © Pixabay
  • Von Juliana Demski
  • 26.01.2018 um 09:53
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In der gesetzlichen Pflegeversicherung wird beim Beitrag nicht genügend berücksichtigt, was Eltern vieler Kinder zur Sicherung des Systems beitragen, ist eine Familie überzeugt. Sie hat vor dem Sozialgericht Freiburg geklagt – mit Erfolg. Das Sozialgericht will vom Bundesverfassungsgericht nun eine Grundsatzentscheidung zum Thema.

Was ist geschehen?

Ein Elternpaar mit vier Kindern empört sich darüber, dass bei der Berechnung des Beitragssatzes für die gesetzliche Pflegeversicherung nicht die Zahl der Kinder eine Rolle spielt. Bisher ist nur von Bedeutung, ob Kinder da sind oder eben nicht. Kinderlose zahlen dann 0,25 Prozentpunkte mehr beim Pflegebeitrag.

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Das Urteil

Das Sozialgericht Freiburg gibt den Klägern zunächst Recht und verweist den Fall an das Bundesverfassungsgericht. Dieses müsse die Verfassungskonformität der Finanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung nun überprüfen (Aktenzeichen 6 KR 5414/15).

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Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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