Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren haben eine Versicherungslücke, wenn sie nach einem Unfall im Einsatz krank sind. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 06.06.2018 um 13:04
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Viele Feuerwehren arbeiten mit freiwilligen Feuerwehrleuten. Wenn diese durch einen Unfall im Einsatz ausfallen und für ihren Nebenerwerb, beispielsweise einen landwirtschaftlichen Betrieb, einen Helfer beschäftigen müssen, wird nur ein geringer Teil der Kosten erstattet. Das zeigt ein aktueller Fall in Bayern.

In Oberbayern, im Landkreis Ebersberg, erfuhr ein freiwilliger Feuerwehrmann die Nachteile seines selbstlosen Einsatzes – sowohl in körperlicher wie auch in finanzieller Hinsicht. Als er während einer Fahrt mit dem Feuerwehrauto einen Unfall hatte, war er für sieben Wochen im Krankenstand. Weil er jedoch im Nebenerwerb einen landwirtschaftlichen Betrieb führt, musste er für diese Zeit einen Betriebshelfer einsetzen. Und diese Kosten übernahm nur zu einem geringen Teil die Versicherung. Das berichtet die Lokalzeitung Merkur.

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„Es geht nicht um die Arztkosten, die Rehabilitation oder die Heilbehandlungen“, zitiert das Blatt den Ebersberger Kreisbrandrat Andreas Heiß. Diese würden übernommen. Die Kosten des Helfers jedoch nicht. Dafür müsse die kommunale Versicherung einspringen und die übernehme nur einen geringen Teil.

Diese Regelung ist auch nach Ansicht von Theresa Maier vom Maschinenring Ebersberg und zuständig für die Betriebshilfe definitiv eine Lücke und kein Einzelfall. Dieses Problem hätten schon andere gehabt. Für Landwirte im Vollerwerb übernehme die landwirtschaftliche Alterskasse die Kosten für einen Betriebshelfer. Doch andere Versicherungsträger würden diese Leistung nicht kennen.

„Wir haben das deshalb in die zuständigen Ministerien reingetragen“, sagt Maier dem Merkur. Man müsse nun schauen, wie es weitergeht.

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