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  • 05.04.2016 um 11:00
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Die Zahl der Pflegebedürftigen kann bis 2050 auf bis zu 4,4 Millionen steigen. Können Eltern für ihre Kosten nicht selbst aufkommen, müssen ihre Kinder zahlen. Wie die Pflegelücke geschlossen werden kann.

Deutschland altert und so wird auch die Zahl der Pflegebedürftigen ansteigen. Sind es derzeit 2,6 Millionen, die regelmäßige Betreuung benötigen, wird die Zahl bis zum Jahr 2050 wahrscheinlich auf 4,4 Millionen steigen. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen aber bereits jetzt schon nicht, um die Kosten zu decken. Das Institut der deutschen Wirtschaft prognostiziert ein düsteres Bild für die Zukunft: 2030 fehlten bereits zwischen 1,7 und vier Milliarden Euro, bis zum Jahr 2050 wird das Loch in der Pflegekasse voraussichtlich bis zu 16 Milliarden betragen.

Heute zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung maximal 1.612 Euro im Monat. Eine vollstationäre Heimunterbringung der Pflegestufe III koste aber im bundesweiten Durchschnitt 3.437 monatlich. Woraus sich eine Versorgungslücke von 1.825 Euro ergibt.

Wer ohne Vermögen ist, für den übernimmt zwar das Sozialamt die Kosten. Doch, so petanews.de, dieses versuche dann, sich das Geld von den Kindern der Pflegebedürftigen zurückzuholen. Die seien nämlich per Gesetz zur Zahlung von Elternunterhalt verpflichtet. Sie müssen im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten Pflegekosten übernehmen.

Nach Berechnungen von ZDF Wiso wird Elternunterhalt fällig, wenn das bereinigte Nettoeinkommen des Kindes 1.800 Euro pro Monat übersteigt. Für Ehepaare gilt ein Satz von 3.240 Euro. Dabei handelt es sich um das Einkommen, das nach Abzug monatlicher Verpflichtungen wie Versicherungsbeiträge oder Tilgungsraten von Krediten übrig bleibt. In die Berechnungen wird aber auch Vermögen wie Wertpapiere, Sparbücher oder Schmuck einbezogen. Die Verpflichtung zum Unterhalt besteht selbst dann, wenn zwischen Eltern und Kindern kein Kontakt mehr besteht.

Ein Ausweg wäre es, mit einer privaten Pflegeversicherung vorzusorgen. Sie schließt im Pflegefall die Versorgungslücke. Das empfehlen Verbraucherorganisationen wie der Bund der Versicherten oder Stiftung Warentest. Am geeignetsten sei das Modell der Pflegetagegeldversicherung. Hier erhält der Versicherte pro Tag eine vorher vereinbarte Summe, über die er frei verfügen kann. Eine Pflegekostenversicherung ist komplizierter: Sie übernimmt nur die tatsächlich anfallenden Mehrkosten. Grundsätzlich profitierten solche privaten Vorsorgemodelle immer davon, dass die Beiträge umso geringer ausfallen, je früher man die Versicherung abschließt.

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