Eine Statue der Justitia: Erst vor dem Bundessozialgericht bekam die Klägerin Recht. © picture alliance / Sven Simon | Frank Hoermann
  • Von Juliana Demski
  • 03.11.2020 um 17:29
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Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass der Krankengeldanspruch eines Versicherten gegenüber seiner Krankenkasse unter bestimmten Umständen auch dann weiter besteht, wenn er keine Nahtloskrankschreibung einreicht. Im vorliegenden Fall konnte eine Ärztin ihrer Patientin nicht rechtzeitig einen Termin anbieten.

Was ist geschehen?

Eine bei der AOK Nordost krankenversicherte Frau ist bei einer Ärztin wegen einer entzündeten Schultergelenkkapsel in Behandlung und bekommt von ihr eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung). Zuvor hatte sie Arbeitslosengeld bezogen. Zunächst stellt die Ärztin der Frau eine AU-Bescheinigung für die Zeit zwischen dem 10. und dem 21. Oktober 2014 aus. Darauf folgen weitere Bescheinigungen, die vom 30. Oktober bis zum 14. November (Freitag) und erneut vom 17. (Montag) bis zum 25. November gelten.

Die AOK Nordost lehnt die von der Versicherten geforderte Krankengeldzahlung ab dem 15. November 2014 aber ab. Die Begründung: Die Bescheinigung hätte spätestens am 14. November ausgestellt werden müssen. Der Fall landet vor Gericht.

Das Urteil

Nach zwei gescheiterten Vorinstanzen beim Sozialgericht Frankfurt/Oder (Aktenzeichen S 27 KR 315/14) und dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (L 1 KR 155/18) stellen sich die Richter des Bundessozialgerichts (B 3 KR 5/20 R) schlussendlich auf die Seite der Klägerin und erkennen diesbezüglich Ausnahmen bei der geforderten lückenlosen AU-Feststellung an.

Die Begründung: Die Versicherte habe alles in ihrer Macht stehende getan, um einen rechtzeitigen und vertragskonformen Termin für eine Nahtloskrankschreibung zu bekommen. Auch habe ihr Ehemann am 13. November 2014 (Donnerstag) mit ihrer Hausärztin telefoniert. Diese habe ihm erklärt, ein Termin am 17. November reiche aus.

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Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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