Versicherter beim Arztbesuch: Die Beiträge für eine PKV im Alter sind nicht immer so hoch wie von Versicherten zumeist erwartet. © Panthermedia
  • Von Redaktion
  • 13.06.2018 um 09:45
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Ein Versicherungsmakler hat es bei freiwillig GKV-Versicherten oft nicht leicht, wenn er sie über die private Krankenversicherung informieren soll. Denn oftmals lauten die ersten Argumente gegen einen Abschluss, dass die Beiträge im Alter kaum noch zu bezahlen sind. Das stimmt so nicht, zeigt die uniVersa Krankenversicherung nun anhand einiger realer Beispiele.

Als älteste private Krankenversicherung in Deutschland blickt die uniVersa in diesem Jahr auf stolze 175 Jahre Geschichte zurück. Eine lange Zeit, um einen reichen Erfahrungsschatz in der privaten Krankenversicherung aufzubauen. Dabei hatte und hat der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit zu jeder Zeit vor allem eines im Fokus gehabt: das Wohl der versicherten Mitglieder und die langfristige Bezahlbarkeit der Beiträge. Denn die uniVersa ist sich bewusst, dass die private Krankenversicherung eine Entscheidung fürs Leben ist und damit mit viel Verantwortung seitens des Versicherers einhergehen muss.

In Deutschland gibt es laut PKV-Verband derzeit 8,77 Millionen Versicherte mit einer privaten Krankenvollversicherung. Allerdings waren es laut Bundesfinanzministerium im Jahr 2011 noch rund 9 Millionen privat krankenversicherte. Höhere Wechselhürden und vor allem die vermeintlich hohen Beiträge im Alter halten viele Menschen, die von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln könnten, von eben diesem Wechsel ab.

Ist es aber wirklich so, dass die Beiträge für eine PKV im Alter so stark steigen? Die uniVersa sagt nein und illustriert das anhand realer Beispiele aus ihrem Bestand, die Makler im Beratungsgespräch nutzen können. Zur Verfügung stehen zwölf tatsächliche Vertragsbeispiele von Selbstständigen, Beamten, Ruheständlern und Angestellten, mit unterschiedlichen Laufzeiten zwischen 13 und 54 Jahren. Zudem werden anhand von zwölf weiteren Beispielen mögliche Umstellungsoptionen für Versicherte zwischen 67 und 85 Jahren aufgezeigt, die durch das verbraucherfreundliche Tarifwechselrecht jederzeit ohne erneute Gesundheitsprüfung wählbar sind.

Der Angestellte Andrew P. beispielsweise ist 43 Jahre alt und seit 13 Jahren bei der uniVersa versichert. Durch die verschiedenen Bausteine sieht sein Versicherungsschutz neben der 100-prozentigen Kostenerstattung mit Hausarztmodell auch Leistungen für Heilpraktiker, Sehhilfen sowie Implantate vor. Ein Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung und das Krankentagegeld sind ebenfalls mit abgesichert. Leistungen, die er für den Beitrag von rund 373 Euro im Monat (Altersentlastungszuschlag inklusive) so in der gesetzlichen Krankenkasse nicht erhalten würde. Zudem schießt sein Arbeitgeber rund 186 Euro jeden Monat zu. Im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes kann Andrew P. bei seiner Steuererklärung auch noch 275,70 Euro pro Monat steuerlich ansetzen.

Angesichts der Tatsache, dass in diesem Jahr die Höchstbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung bei über 800 Euro liegen, kann es sich für Vermittler also durchaus lohnen, das Thema bei Angestellten, die über ein monatliches Bruttoeinkommen von mindestens 4.425 Euro verfügen, sowie bei Selbstständigen und Freiberuflern anzusprechen.

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