Im Homeoffice drohen manche Fallstricke. Zurich hilft mit einer privaten Homeoffice-Police. © ArthurHidden / freepik
  • Von René Weihrauch
  • 12.05.2020 um 18:03
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Arbeitsmarktexperten gehen davon aus, dass auch nach der Corona-Krise viele Beschäftigte verstärkt im Homeoffice arbeiten werden. Das Problem: Die gesetzliche Unfallversicherung schützt hier nicht in dem Maße wie im regulären Büro. Deshalb wird eine private Absicherung noch wichtiger.

Viele Arbeitnehmer sind sich darüber nicht im Klaren: Wer im Homeoffice seinen Arbeitsplatz verlässt, um eine private Angelegenheit zu erledigen, ist dabei nicht gesetzlich unfallversichert. Gerichte haben in solchen Fällen bereits mehrfach eindeutig geurteilt. Hier nur zwei Beispiele:

Eine Beschäftigte, die aus ihrem Homeoffice im Dachgeschoss die Treppe hinunter ging, um sich etwas zu trinken zu holen, stürzte dabei und verletzt sich schwer. Laut Bundessozialgericht besteht in diesem Fall kein Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (Aktenzeichen B2U5/15R). Denn: „Den Weg zur Küche hat die Klägerin nicht in unmittelbarem betrieblichen, sondern in eigenwirtschaftlichem (also privatem, die Red.) Interesse zurückgelegt“, so die Urteilsbegründung.

Ein anderer Arbeitnehmer stürzte 2018 auf dem Weg vom heimischen Arbeitsplatz zur Toilette. Das Sozialgericht München lehnte seine Klage auf Anerkennung als Arbeitsunfall ab (S40U227/18) – mit derselben Begründung: „Beim Toilettengang handelt es sich grundsätzlich um eine eigenwirtschaftliche Beschäftigung“, erklärte das Gericht. Die Folge: Die gesetzliche Unfallversicherung greift auch in einem solchen Fall nicht.

Grundsätzlich wird im Homeoffice deutlich strenger zwischen privaten und beruflichen Tätigkeiten unterschieden als am regulären Arbeitsplatz. So ist beispielsweise im Betrieb der direkte Weg bis zur Kantine versichert, wie das nordrhein-westfälische Landesinstitut für Arbeitsgestaltung mitteilt. Der Gang vom Homeoffice in die heimische Küche ist es jedoch nicht. Zu Hause schützt die gesetzliche Versicherung nur bei Unfällen, die direkt am Arbeitsplatz passieren. Der Grund: Arbeitgeber dürften nicht für Risiken in der Privatwohnung ihrer Beschäftigten verantwortlich gemacht werden, so die Erklärung des Bundessozialgerichts für die strengen Regeln.

Diese Deckungslücke der gesetzlichen Unfallversicherung will Zurich jetzt mit einer privaten Homeoffice-Police schließen, mit der Arbeitgeber ihre Mitarbeiter im Homeoffice problemlos und kostengünstig gegen dortige Unfälle absichern können. Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle während der beruflichen Tätigkeit im Homeoffice. „Auf eine Differenzierung nach dienstlichen und nicht dienstlichen Tätigkeiten verzichten wir dabei“, erklärt Jan Roß, Bereichsvorstand Makler bei Zurich. „Mitversichert sind vielmehr auch Tätigkeiten, die der privaten Verrichtung zuzuordnen sind, zum Beispiel der Gang zur Toilette, zur Nahrungsaufnahme, die Kaffeezubereitung und Ähnliches.“ Unfälle außerhalb des Homeoffice seien dagegen nicht eingeschlossen, wobei (auch bei Mehrfamilienhäusern) die Haustür die Grenze darstelle.

Eine weitere Lücke, die im Zusammenhang mit der Corona-Krise entstanden ist, schließt Zurich durch eine andere Police: Kinder von Zurich Kunden können bis 31. Juli 2020 kostenfrei unfallversichert werden. Hintergrund: Durch die Schließung von Schulen und Kitas entfällt der gesetzliche Unfallschutz, der die Kinder während ihres Aufenthalts dort absichert. Die Kinderunfallversicherung springt hier ein. Alle Privatkunden mit einem Zurich Vertrag egal welcher Sparte können die Police ganz einfach online und kostenfrei abschließen.

Generell empfiehlt es sich für Makler, Kunden gerade in diesen Zeiten auf den Nutzen einer privaten Unfallversicherung hinzuweisen. „Besonders wichtig ist sie für Selbstständige, Personen ohne Beruf, Hausfrauen und Hausmänner, für Personen mit einem sehr hohen Unfallrisiko und Erwerbstätige mit Vorerkrankungen, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können“, heißt es etwa in einer Mitteilung der Verbraucherzentralen in Deutschland. Aber auch Beschäftigte in festem Angestelltenverhältnis profitieren von einem privaten Unfallschutz – deckt er doch Unfälle auch in der Freizeit und im Haushalt mit ab. Ein weiteres Argument: Während die gesetzliche Versicherung bei einer Erwerbsminderung von unter 20 Prozent keine Ersatzleistung vorsieht, greift der private Versicherungsschutz ab dem ersten messbaren Invaliditätsgrad.

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René Weihrauch

René Weihrauch arbeitet seit 35 Jahren als Journalist. Einer seiner Schwerpunkte sind Finanz- und Verbraucherthemen. Neben Pfefferminzia schreibt er für mehrere bundesweit erscheinende Zeitschriften und international tätige Medienagenturen.

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