Sitz der Badenia in Karlsruhe. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 17.08.2016 um 14:37
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Die Kündigung hoch verzinster, alter Bausparverträge beschäftigt die Gerichte nun schon seit Monaten. Eine eindeutige Rechtsprechung gibt es dabei nicht. Mal gewinnen die Bausparkassen, mal verlieren sie – wie jetzt wieder vor dem Oberlandesgericht (OLG) Bamberg.

Die Bausparkasse Badenia Bausparkasse hat in einem Prozess um die Kündigung von gut verzinsten Altverträgen eine Niederlage einstecken müssen. Das OLG Bamberg erklärte die Kündigung von drei Verträgen aus den Jahren 1985, 1987 und 1996 für unwirksam (Aktenzeichen 8 U 24/16).

Diese dürfen nun zu einem Zins von 2,5 Prozent auf unbestimmte Zeit weiter bestehen. Die Badenia kündigte an, in Revision zu gehen.

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