Hubert Gierhartz ist Versicherungsmakler im Ruhestand. © Johannes Arlt
  • Von Hubert Gierhartz
  • 16.09.2019 um 10:52
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In der Hausratversicherung können Kunden einen sogenannten Unterversicherungsverzicht vereinbaren. Damit glauben viele, im Schadensfall uneingeschränkt abgesichert zu sein. Bei einem Totalschaden werden Betroffene dann aber womöglich eines Besseren belehrt. Darauf weist der pensionierte Versicherungsmakler Hubert Gierhartz in seinem Gastbeitrag hin.

Wie funktioniert der Unterversicherungsverzicht? Der Versicherer verlangt pro Quadratmeter Wohnfläche eine Versicherungssumme von zum Beispiel 650 Euro. Bei 100 Quadratmetern Wohnfläche würde die Versicherungssumme also bei 65.000 Euro liegen.

Im Gegenzug verzichtet der Versicherer auf den Einwand der Unterversicherung und zahlt bis zur vereinbarten Versicherungssumme und 10 Prozent Vorsorge bei einem Totalschaden bis zu 71.500 Euro aus.

Reicht die vereinbarte Versicherungssumme von 65.000 Euro bei einem Totalschaden aber aus?

Bei hochwertigen Einrichtungen wie Einbauküche, Möbel, Elektronik, teure Kleidung, Geschirr sind schnell 100.000 Euro ausgegeben. Die Hausratversicherung leistet zum Neuwert.

Es fehlt aber noch der höherwertige Hausrat wie Schmuck, Pelze, Gobelins, Antiquitäten, Teppiche, Bargeld und so weiter. Sammelt der Versicherungsnehmer Briefmarken oder Münzen oder geht er einem Hobby wie dem Modelleisenbahn-Bau nach, erhöht das noch einmal die notwendige Versicherungssumme deutlich. Hinzu kommen gegebenenfalls aufwendige Gartenmöbel und ein teurer Gartengrill, die ersetzt werden müssen, wenn der Versicherungsort auch das versicherte Grundstück ist. 

Summiert sich der Gesamtschaden wohlmöglich auf 120.000 Euro, und es ist aber nur eine Versicherungssumme von 65.000 Euro vereinbart, kommt es in diesem Beispiel zu einem Fehlbetrag von 58.500 Euro.  Für diesen Fehlbetrag muss der Versicherungskunde selbst aufkommen.

Tatsächlicher Wert des Hausrats oft gar nicht ermittelt 

In der Praxis habe ich immer wieder feststellen müssen, dass die Versicherungssummen in vielen Beitragsrechnern für die Ermittlung des Unterversicherungsverzichts vorgegeben und vereinbart wird. Der tatsächliche Wert eines Haushalts wird gar nicht ermittelt. Das Risiko, dass es trotz Unterversicherungsverzicht zu einer Unterversicherung kommen kann, wird nicht besprochen.

Der gut beratende Vermittler gerät in die Bredouille, weil eine höhere, aber richtige Versicherungssumme, auch eine höhere Prämie nach sich zieht. Höhere Prämie, kein Antrag und keine Provision. Richtige Beratung wird bestraft.

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Hubert Gierhartz

Hubert Gierhartz begann seine Laufbahn als Versicherungsmakler im Jahr 1985. Er hatte sich vor allem auf die Beratung der Zielgruppe 60plus spezialisiert. Heute übt er seinen Beruf nicht mehr aus, bleibt aber ein kritischer Begleiter der Branche.

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