Ein Schlüsselanhänger mit dem Logo von einer der beliebtesten Home-Sharing-Plattformen Airbnb: Wer sein Eigenheim an Fremde vermietet, sollte auf den Versicherungsschutz achten. © dpa/picture alliance
  • Von Juliana Demski
  • 27.07.2017 um 16:10
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Home-Sharing ist schon längst kein Hipster-Trend mehr – immer mehr Menschen bieten ihr Haus oder ihre Wohnung vorübergehend online zur Miete an. Mit Erfolg. Denn: Meist ist es billiger, und oft lernt man so neue Leute kennen. Aber wie sieht’s mit dem Versicherungsschutz aus?

Mehr und mehr Privatleute bieten ihre eigenen vier Wände als Hotelalternative an. Doch viel zu selten achten sie dabei auf den richtigen Versicherungsschutz. Wer seine Wohnung über ein Portal vermietet, ist meist über das Portal auch automatisch versichert.

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Dieser Schutz sei aber mehr Service als Sicherheit und „kein Ersatz für eine eigene Hausrat- oder Haftpflichtversicherung“, warnt Arnd Schröder, Geschäftsführer von Toptarif.

Grund:

Die Tarife der Portale beinhalten lange nicht alles, was auch versichert sein sollte. Darunter sind zum Beispiel Glas- und Personenschäden, aber auch mitgeführte Haustiere gehören nicht zum Schutz. Auch fallen die Decksummen meist zu niedrig aus. Da müsse man genauer hinschauen, appelliert Schröder.

Was nun, wenn wirklich etwas vom eigenen Hausrat kaputtgeht? Normalerweise zahlt dann die private Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers. Vorausgesetzt er hat eine.

„Wer auf Nummer sicher gehen möchte, verlangt von seinen Gästen am besten eine Kaution. Damit sind etwaige Schäden zumindest teilweise abgedeckt“, rät Schröder.

Wichtig:

Nicht jeder Privathaftpflichtversicherer schließt automatisch den Schutz bei Vermietung mit ein. „Gastgeber sollten daher vor Vermietung bei ihrem Versicherer nachfragen“, empfiehlt der Experte.

Neben einer privaten Haftpflicht sollte auch eine Hausratversicherung bestehen. Sie deckt Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Einbruchsdiebstahl ab. Bei einer entgeltlichen Vermietung ändert sich jedoch das Nutzungsrecht einer Wohnung und erhöht das Risiko.

Schröders Tipp:

„Gastgeber sollten das Versicherungsunternehmen umgehend über die Vermietung informieren und sich den vollen Versicherungsschutz – auch bei Vermietung – schriftlich bestätigen lassen.“ Grobe Fahrlässigkeit sollte ebenfalls im Vertrag enthalten sein. Die Versicherung deckt allerdings nur den eigenen Hausrat ab, nicht den des Gastes.

Der Haken:

Bei Vandalismus und einfachem Diebstahl durch die Gäste bekommen Vermieter meist gar kein Geld. Deshalb sollten Wertgegenstände und Co. lieber außer Reichweite des Gastes bleiben.

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Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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